Die Bundesnetzagentur hat am gestrigen Mittwoch, 31. Januar,  die erfolgreichen Gebote der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen, die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind (Solaranlagen des ersten Segments) des Gebotstermins 1. Dezember 2023 bekanntgegeben.  “Auch die letzte Ausschreibungsrunde stellt einen Rekord auf: Noch nie gab es bei einer Ausschreibung von Freiflächenanlagen eine derart große Beteiligung“,  kommentierte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur die Ergebnisse.

 „...das weitaus größte bezuschlagte Volumen fiel  wie in der Vorrunde mit weitem Abstand auf Gebote mit Standorten in Bayern ....!" Klaus Müller
„…das weitaus größte bezuschlagte Volumen fiel wie in der Vorrunde mit weitem Abstand auf Gebote mit Standorten in Bayern ….!” Klaus Müller

Mit einer eingereichten Gebotsmenge von 5,48 Gigawatt wurde die Ausschreibungsmenge von 1,61 Gigawatt  demnach fast dreieinhalb Mal überzeichnet. Der Wettbewerb hat zu niedrigen Zuschlagswerten geführt.

Im Statement der Netzagentur zu den Ergebnissen heißt es: Die Solarausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. Dezember 2023 ist sehr deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.611 MW wurden 574 Gebote mit einem Volumen von 5.485 MW eingereicht. Damit ist dies der Gebotstermin mit sowohl der höchsten Anzahl an Geboten als auch der mit der größten Gebotsmenge in dieser Technologie. 1.986 MW entfielen in dieser Runde auf Gebote mit einem Einzel-Umfang von über 20 MW, die zu diesem Gebotstermin aufgrund des Wegfalls einer Ausnahmeregelung letztmalig eingereicht werden konnten.

124 Gebote mit einem Umfang von 1.613 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,44 ct/kWh und 5,47 ct/kWh und damit sowohl deutlich unter denen der Vorrunde von 5,39 ct/kWh bzw. 6,65 ct/kWh als auch unter dem festgelegten Höchstwert von 7,37 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,17 ct/kWh und damit 1,3 Cent unter dem Wert der Vorrunde (6,47 ct/kWh).

Es mussten 43 Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Aufgrund der hohen Anzahl an eingereichten Geboten liegt dieser Wert bei knapp 7,5 Prozent der eingereichten Gebote.

Verteilung der Gebote: Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen wie in der Vorrunde mit weitem Abstand auf Gebote mit Standorten in Bayern (604 MW, 63 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Brandenburg (197 MW, 9 Zuschläge) und Sachsen-Anhalt (167 MW, 11 Zuschläge). 19 Gebote, die jeweils eine Gebotsmenge von über 20 MW hatten, konnten bezuschlagt werden. Das größte bezuschlagte Gebot hatte eine Gebotsmenge von 74 MW.

Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge an Projekte erteilt werden, die auf Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant werden (55 Zuschläge mit insgesamt 828 MW). Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – Acker- oder Grünlandflächen erteilt – entfielen in dieser Runde 47 Zuschläge mit 530 MW.

Zehn Zuschläge wurde an Gebote erteilt, die so genannte Agri-PV betreiben wollen, d.h. es findet eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung des Standortes statt; zwei Zuschläge mit 38 MW wurden an Projekte vergeben, bei denen im Zuge der Errichtung der Solaranlagen entwässerte Moorböden wiedervernässt werden sollen.