Die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser vor schädlichen Wassereinleitungen zu schützen haben sich der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament zum Ziel genommen und sie haben sich   darauf geeinigt, die Vorgaben zur Behandlung von kommunalem Abwasser zu überarbeiten.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius kündigte an: „Damit sorgen wir nicht nur für sauberes Wasser für alle Europäerinnen und Europäer, sondern auch für einen besseren Zugang zur Sanitärversorgung, für die Umsetzung des Verursacherprinzips und für Energieautonomie. ihn in den kommenden Jahrzehnten widerstandsfähiger machen.“

"Diese Änderungen werden den Sektor revolutionieren und ...   !" Virginijus Sinkevičius
“Diese Änderungen werden den Sektor revolutionieren und … !” Virginijus Sinkevičius

Unter anderem soll die Richtlinie auch dafür sorgen, dass zwei Millionen Menschen der am stärksten schutzbedürftigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen in der EU Zugang zur Sanitärversorgung in öffentlichen Räumen haben. Dies stehe im Einklang mit den Anforderungen der kürzlich verabschiedeten überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie   , die den Zugang zu Wasser für alle vorschreibt, begründete Sinkevičius die Maßnahme.

Die Kommission  erläuterte weiter die Richtlinie werde eine größere Anzahl von Gebieten abdecken, da sie nun auch für kleinere Gemeinden ab 1.000 Einwohnern gilt. Sie sieht vor, dass mehr Nährstoffe und Mikroschadstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt werden müssen, insbesondere solche, die aus toxischen Arzneimitteln und Kosmetika stammen. So wird auch  eine systematische Überwachung von Mikroplastik an den Zu- und Abläufen von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen sowie des Klärschlamms eingeführt. Die zusätzliche Überwachung von „ewigen Chemikalien“ wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) soll dann auch  das vorhandene Wissen über die Verbreitung dieser Chemikalien über das kommunale Abwasser verbessern.

Im EU-Statement zu den neuen Maßnahmen wird hervorgehoben „…mit der neuen Richtlinie wird das Verursacherprinzip in der Wasserwirtschaft erstmals konkret umgesetzt. So müssen nun die umweltschädlichsten Wirtschaftszweige, wie Pharmaunternehmen und Kosmetikhersteller mindestens 80 Prozent der Kosten für die Beseitigung von Mikroschadstoffen (sog. Viertbehandlung) tragen. Dadurch werden die durch die neuen Anforderungen bedingten Kosten für die Bürgerinnen und Bürger begrenzt.

Darüber hinaus müssen wichtige gesundheitsbezogene Parameter im kommunalen Abwasser regelmäßig überwacht werden, einschließlich antimikrobieller Resistenzen oder SARS-COVID-Erreger im Falle einer Pandemie!“

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius weist aber auch darauf hin, dass  die neuen Maßnahmen  den sich wandelnden klimatischen Bedingungen Rechnung tragen  und sehen in Bezug auf  Starkregenereignisse und den Umgang damit klare Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vor. Die jüngsten Ereignisse in verschiedenen Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien haben- gezeigt – so die EU-Erkenntnis – , dass sich die Niederschlagsverhältnisse nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter drastisch ändern müssen. Dringend nötig sind Maßnahmen, um die Anpassung des kommunalen Abwassersektors an diese neue Realität sicherzustellen. Für Großstädte müssen die Mitgliedstaaten systematisch integrierte Bewirtschaftungspläne für den Umgang mit Niederschlagswasser aus starken Regenfällen entwickeln. Für kleinere Städte müssen sie dies tun, wenn solches Niederschlagswasser ein Risiko darstellt. In diesen Plänen müssen konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen festgelegt werden, wobei naturbasierten Lösungen zu bevorzugen sind.

Die Richtlinie soll auch  zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Und zwar, indem sie die Qualität von Klärschlamm und behandeltem Abwasser verbessert, eine stärkere Wiederverwendung in der Landwirtschaft ermöglicht und sicherstellt, dass wertvolle Ressourcen nicht verloren gehen.

Nächste Schritte: Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann mit der Umsetzung der Anforderungen beginnen und im Jahr 2026 erste aktualisierte nationale Umsetzungsprogramme übermitteln.