Gegen die Fertigung russischer Druckwasser-Brennelemente des Typs VVER in der Brennelementefabrik Lingen hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)  am Dienstag, 05. März, Einspruch erhoben. In dem Einspruch, der an das Niedersächsische Umweltministerium gesendet wurde, weist der BBU auf Risiken und Gefahren hin. Zudem wiederholt  der BBU in dem Einspruch, dass er grundsätzlich „die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen, insbesondere der Brennelementefabrik Lingen fordert .”

Gegen die Fertigung russischer Druckwasser-Brennelemente...!!! bild bbu
Gegen die Fertigung russischer Druckwasser-Brennelemente…!!! bild bbu

Der Verband  kritisiert konkret in seinem Einspruch: „Die Brennelemente aus Lingen fördern den weltweiten Betrieb von Atomkraftwerken und steigern damit die Atommüllproduktion und das Risiko von Störfällen.“ Und weiter heißt es: „Durch die Kooperation mit Rosatom werden die Sanktionsbemühungen gegen Russland unterlaufen und es besteht die Gefahr der Spionage in Lingen, mit unabsehbaren Folgen.“

Auch weist der Verband  in dem Einspruch noch mal darauf hin, dass es keine sichere Entsorgung für den Uranmüll gibt, der in Lingen anfällt. Und weiter: Ein Endlager ist weit und breit nicht in Sicht. Und er kritisiert zum wiederholten Male: Die Ausführungen im Sicherheitsbericht zur Stilllegung und Dekontamination der Anlage sind pauschal und unzureichend.

Es kann technisches und menschliches Versagen geben. Ende 2018 kam es in der Brennelementefabrik Lingen zu einem Brand. In den Verfahrensunterlagen muss dokumentiert werden, welche Konsequenzen aus dem Brand gezogen wurden.

Darüber hinaus verweist der BBU darauf: Im Nahbereich von „Nordhorn-Range“ sind Flugzeugabstürze im Bereich der Brennelementefabrik mit erheblichen Folgen nicht auszuschließen. Auch weist er darauf hin, dass der örtliche / regionale Katastrophenschutz auf Störfälle, z. B. mit zahlreichen Verletzten nach Uranhexafluorid-Freisetzungen, nicht vorbereitet ist. In dem Zusammenhang verweist der BBU auf einen Störfall, der sich im Jahr 2010 in der Gronauer Urananreicherungsanlage ereignet hat un d beim dem Mängel im Katastrophenschutz deutlich wurden.

Thematisiert werden in dem Einspruch des BBU auch mögliche Angriffe mittels Drohnen, die in den bisherigen Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt wurden, die mangelnde Beteiligung der niederländischen Bevölkerung an dem Genehmigungsverfahren sowie die Umweltbelastungen, die mit dem Uranabbau verbunden sind. Das Uran, das für den Betrieb der Lingener Brennelementefabrik benötigt wird, muss importiert werden. Der Uranabbau erfolgt in diversen Ländern mit erheblichen Belastungen für die dortige Bevölkerung sowie für die Umwelt.

Der BBU betont weiter er behalte sich auch vor, seinen Einspruch auf dem bevorstehenden Erörterungstermin näher zu konkretisieren. Beantragt wird, dass Ort und Zeit des Erörterungstermins mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Zudem fordert der BBU, dass bei dem Erörterungstermin den Einwenderinnen und Einwendern ausreichend große Räume für interne Beratungen zur Verfügung gestellt werden.