Das erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Dienstag, 12. März, gestartet. Jetzt können sich demnach Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben,   innerhalb der nächsten vier Monate um eine 15-jährige Förderung ihrer großen Transformationsprojekte bewerben. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt vier Milliarden Euro.

 Robert Habeck: „Dadurch entstehen neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen. ...!" bild andreas mertens bmwk
Robert Habeck: „Dadurch entstehen neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen. …!” bild andreas mertens bmwk

Man konnte sich den  Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck schon fast vorstellen und ihm nachfühlen wie er anlässlich der Verkündung der Milliarden mit der flachen Hand auf den Tisch schlug und erklärte: „Heute ist ein guter Tag für den Industriestandort Deutschland, den Klimaschutz und nachhaltige Arbeitsplätze in unserem Land. Mit den Klimaschutzverträgen fördern wir erstens moderne, klimafreundliche Industrieanlagen von morgen. Dadurch entstehen neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen. Das hilft zweitens der Industrie weltweit dabei, auf klimafreundliche Produktion umzuschalten. Und drittens setzen wir mit den Klimaschutzverträgen international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung!“

Und weiter war er sich bei der Verkündung des Programms sicher: „Mit den Klimaschutzverträgen stellen wir sicher, dass die Transformation in den Unternehmen gelingt. Wir sichern Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit und schützen das Klima: Allein die geförderten Anlagen aus der ersten Gebotsrunde werden mehrere Millionen Tonnen CO₂ einsparen.”

Deutschland ist – laut Habeck – der erste EU-Mitgliedstaat, der eine Förderung durch Klimaschutzverträge an den Start bringt. Das neue und innovative Förderinstrument hatte zuvor erfolgreich das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission durchlaufen.

Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren. Dadurch werden unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden. Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO₂ über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden. Dies entspricht THG-Reduktionen von bis zu 20 Megatonnen im Jahr, also etwas über einem Drittel des Sektorziels für die Industrie für das Jahr 2030.

Vor allem aber sollen die Klimaschutzverträge die dringend notwendige Markttransformation anstoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, die erforderlichen neuen Technologien und die  dafür  notwendigen Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen, etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff. Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) werden entwickelt. Klimaschutzverträge sichern damit die Stärke des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland.

Der Minister wies weiter auch daraufhin , dass zahlreiche Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union   in nächster Zeit vergleichbare Förderinstrumente auflegen wollen.

Die Gebote können über das Förderportal des Bundes easy-Online eingereicht werden.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: EU-Kommission: Kontinent Europa erwärmt sich weltweit am schnellsten…Jetzt handeln