Die wachsenden Klimarisiken  und wie die  Mitgliedstaaten der Europäischen Union diese   Risiken besser antizipieren, verstehen und bekämpfen können. Das treibt zur Zeit die EU-Kommission stark um. Am vergangenen Dienstag, 12. März,  pochte sie darauf  es müsse  jetzt um Strategien zur Rettung von Menschenleben gehen  und wie sich Kosten senken lassen und der Wohlstand in der gesamten EU

"....Investitionen in die Verringerung unserer Anfälligkeit für Klimarisiken werden wesentlich geringere Kosten verursachen   .....!"
“….Investitionen in die Verringerung unserer Anfälligkeit für Klimarisiken werden wesentlich geringere Kosten verursachen …..!”

geschützt werden kann. Denn – so die Kommission: Der Kontinent Europa erwärmt sich weltweit am stärksten. Umwelt- und Energie-Report hatte bereits am gestrigen Donnerstag, 14. März, im ersten Teil seiner Geschichte  dazu ausführlich berichtet. s. unten!

Hier geht es nun um weitere Einzelheiten: Und da heißt es dazu im Kommissionsbericht:

Vorbeugend getätigte Investitionen in die Verringerung unserer Anfälligkeit für Klimarisiken werden wesentlich geringere Kosten verursachen als die beträchtlichen Beträge, die erforderlich sind, um sich von Klimaauswirkungen wie Dürren, Überschwemmungen, Waldbränden, Krankheiten, Ernteausfällen oder Hitzewellen zu erholen, heißt es ganz konkret in der Kommissions- Verkündung.  Konservativen Annahmen zufolge könnten diese Schäden bis zum Ende des Jahrhunderts sonst zu einem Rückgang des BIP der EU um etwa 7 Prozent führen. Investitionen in klimaresiliente Gebäude, Verkehrs- und Energienetze könnten  dagegen auch erhebliche Geschäftsmöglichkeiten schaffen und der europäischen Wirtschaft insgesamt zugutekommen, indem Arbeitsplätze für hoch qualifizierte Fachkräfte entstehen, sowie für erschwingliche saubere Energie sorgen.

 In einer umfassenden Mitteilung der Kommission zum Angehen der Risiken werden vier Hauptkategorien von Maßnahmen genannt, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Klimarisiken unterstützt werden können:

  • Verbesserte Entscheidungsprozesse: Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das Verständnis der Risiken und Verantwortlichkeiten auf Grundlage der besten verfügbaren Erkenntnisse und von Dialogen verbessert wird. Die Bestimmung der „Risikoträger“ ist ein wichtiger erster Schritt. Die Kommission ruft zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen im Bereich der Klimaresilienz auf, um sicherzustellen, dass Wissen und Ressourcen dort zur Verfügung gestellt werden, wo sie am wirksamsten sind. Die Klimaresilienz wird zunehmend in allen Politikbereichen zum Thema gemacht, doch gibt es nach wie vor Schwachstellen bei der Planung und Umsetzung auf nationaler Ebene. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten die ersten Schritte unternommen haben, um die Klimaresilienz in ihre nationalen Energie- und Klimapläne aufzunehmen.
  • Bessere Instrumente zur Stärkung der Risikoträger: Politische Entscheidungsträger, Unternehmen und Investoren müssen die Verkettungen zwischen Klimarisiken, Investitionen und langfristigen Finanzierungsstrategien besser verstehenDies kann die richtigen Marktsignale aussenden und dazu beizutragen, die derzeitigen Lücken in Bezug auf Resilienz und Schutz zu schließen. Die Kommission wird die bestehenden Instrumente verbessern, um die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften durch robuste und solide Daten besser vorzubereiten. Die Kommission und die Europäische Umweltagentur (EUA) werden für Zugang zu wichtigen granularen und lokalisierten Daten, Produkten, Anwendungen, Indikatoren und Diensten sorgen. Um bei Notfällen zu helfen, wird im Jahr 2025 der Galileo-Satellitendienst für
    „....als die beträchtlichen Beträge, die erforderlich sind, um sich von Klimaauswirkungen wie Dürren, Überschwemmungen, Waldbränden, Krankheiten, Ernteausfällen oder Hitzewellen zu erholen, .....!"
    „….als die beträchtlichen Beträge, die erforderlich sind, um sich von Klimaauswirkungen wie Dürren, Überschwemmungen, Waldbränden, Krankheiten, Ernteausfällen oder Hitzewellen zu erholen, …..!”

    Notfallwarnungen (Emergency Warning Satellite Service, EWSS) verfügbar gemacht, um Menschen, Unternehmen und Behörden Warnmeldungen zu übermitteln, selbst wenn terrestrische Warnsysteme ausgefallen sind. Größere Datenlücken werden dank des vorgeschlagenen Gesetzes über Waldmonitoring und des Bodenüberwachungsgesetzes geschlossen, was die Frühwarnsysteme für Waldbrände und andere Katastrophen verbessern und zu genaueren Risikobewertungen beitragen wird. Im weiteren Sinne wird die Kommission die Nutzung verfügbarer Monitoring-, Vorhersage- und Warnsysteme fördern.

  • Nutzung strukturpolitischer Maßnahmen: Strukturpolitische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten können wirksam eingesetzt werden, um Klimarisiken zu bewältigen. Drei strukturpolitische Bereiche sind besonders Erfolg versprechend für die sektorübergreifende Bewältigung von Klimarisiken: bessere Raumplanung in den Mitgliedstaaten; Einbeziehung von Klimarisiken in die Planung und Instandhaltung kritische Infrastrukturen; Verknüpfung von Solidaritätsmechanismen auf EU-Ebene wie dem Katastrophenschutzverfahren der Union, dem EU-Solidaritätsfonds und Strukturinvestitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik mit geeigneten nationalen Resilienzmaßnahmen. Die Katastrophenschutzsysteme und -mittel müssen zukunftssicher gemacht werden, indem in das Katastrophenrisikomanagement der EU und der Mitgliedstaaten, in Einsatzkapazitäten und Fachwissen investiert wird, die rasch grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Dabei sollten Klimarisiken vollständig in die Abläufe des Katastrophenrisikomanagements einbezogen werden.
  • Richtige Voraussetzungen für die Finanzierung der Klimaresilienz: Die Mobilisierung ausreichender öffentlicher und privater Finanzmittel für die Klimaresilienz wird von entscheidender Bedeutung sein. Die Kommission steht bereit, um die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung und durchgängigen Berücksichtigung von Klimarisiken bei nationalen Haushaltsverfahren zu unterstützen. Um die Klimaresilienz der EU-Ausgaben zu gewährleisten, wird die Kommission Überlegungen zur Anpassung an den Klimawandel in die Durchführung der EU-Programme und -Maßnahmen als Teil des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen einbeziehen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Klimarisiken bei der Aufnahme von Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit in Ausschreibungen zu berücksichtigen, beispielsweise durch die Netto-Null-Industrie-Verordnung.

Aus sektoraler Sicht unterbreitet die Kommission konkrete Vorschläge für Maßnahmen in sechs wichtigen Wirkungsclustern: natürliche Ökosysteme, Wasser, Gesundheit, Lebensmittel, Infrastrukturen und bebaute Umwelt sowie Wirtschaft. Die Umsetzung bestehender EU-Rechtsvorschriften ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Risikomanagement in vielen dieser Bereiche, und die wichtigsten Maßnahmen werden in der Mitteilung dargelegt.

Während der Schwerpunkt der Mitteilung auf der Bewältigung von Klimarisiken in der Europäischen Union liegt, setzt sich die EU auch auf internationaler Ebene für die Bewältigung von Klimarisiken ein, und ein großer Teil unserer internationalen Finanzmittel für den Klimaschutz fließt in Anpassungsmaßnahmen. Die Kommission will auf internationaler Ebene weiterhin Erfahrungen, Wissen und Instrumente zur Bewältigung von Klimarisiken austauschen und die Bewältigung von Klimarisiken in bilaterale und multilaterale Gespräche einbeziehen, kündigte sie an.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: EU-Kommission: Kontinent Europa erwärmt sich weltweit am schnellsten … Jetzt Handeln !!!