Die EU-Kommission hat im Zusammenhang mit  EU-Vertragsverletzungsverfahren am vergangenen Mittwoch, 13. März, mehrere Entscheidungen gegen Deutschland gefällt. So zum Beispiel beim  Schutz von Vögeln und deren Lebensräumen, aber auch im Zusammenhang mit Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen,   und schließlich geht es in den Verfahren auch um  die vollständige Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

 "... in den Verfahren geht es auch um die vollständige Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie...!"; EU-Kommission ...
… in den Verfahren geht es auch um  die vollständige Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie…!”; bild EU-Kom. 

Beim Schutz von Vögel und deren Lebensräumen verweist die Kommission darauf, dass die Vogelschutzrichtlinie  dem Schutz von 500 wild lebenden Vogelarten in der EU dient und   für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von entscheidender Bedeutung ist. Die Kommission stellt fest, dass  Deutschland   für fünf Vogelarten keine Ausweisung der geeignetsten Gebiete als besondere Schutzgebiete vorgenommen   und damit kein ausreichend kohärentes Netz solcher Gebiete geschaffen hat. Darüber hinaus wurden noch keine Erhaltungsmaßnahmen für 220 von 742 bestehenden Schutzgebieten festgelegt. Deutschland hat ferner das Schutzgebiet „Unterer Niederrhein“, in dem die Zahl der geschützten Vogelarten erheblich zurückgegangen ist, nicht ausreichend geschützt. Nach Ansicht der Kommission reichen die von Deutschland innerhalb und außerhalb des Netzes der Schutzgebiete ergriffenen Maßnahmen bislang nicht aus, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Das hat zu einem deutlichen Rückgang der Populationen geschützter Vogelarten geführt. Die Kommission hat deshalb   ein Aufforderungsschreiben an Deutschland übermittelt. Eine Reaktion auf die Beanstandungen muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen.

Im Zusammenhang mit  Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen weist die Kommission daraufhin, dass Lärm –  nach der Luftverschmutzung – die zweithäufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle ist. Deshalb hat sich die Kommission das Ziel gesetzt, den Anteil der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen bis 2030 um 30 Prozent (im Vergleich zu 2017) zu senken. Die Richtlinie über Umgebungslärm soll die menschliche Gesundheit schützen, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Lärmbelastung zu bewerten, damit die Behörden sowie die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen verbindlicher Aktionspläne die besten Lösungen auswählen können. Seit der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom Oktober 2017 hat Deutschland die erforderlichen Aktionspläne für Ballungsräume, Eisenbahnstrecken und Flughäfen erstellt. Es fehlen jedoch nach wie vor viele Aktionspläne für die (schätzungsweise 16.000) Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen. Die Kommission richtet daher ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Deutschland, das nun zwei Monate Zeit hat, um zu reagieren und die vorgebrachten Mängel zu beheben.

 Und schließlich geht es auch um die vollständige Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie:  Die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen bildet den Rechtsrahmen für den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Stromerzeugung, Heizung, Kühlung und Verkehr in der EU. Die Richtlinie war bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen. Nach der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens im Juli 2021 hatte die Kommission im Mai 2022 eine mit Grünen versehene Stellungnahme   an Deutschland gerichtet, weil das Land die Richtlinie nicht umgesetzt und insbesondere weder eine vollständige Entsprechungstabelle noch ein erläuterndes Dokument übermittelt hatte, aus denen hervorgeht, wie die einzelnen Bestimmungen der Richtlinie umgesetzt wurden. Nach den Erläuterungen Deutschlands hat die Kommission nun entschieden, eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten, weil die Richtlinie noch immer nicht vollständig umgesetzt ist. Deutschland muss nun binnen zwei Monaten reagieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Und immer wieder von vor Ort:…” eine Vielzahl besonders schützenwerter Flächen