Die energiepolitischen Sprecher der Ampel-Regierungsfraktionen haben sich am vergangenen Freitag, 05.April,  auf einen Rechtsrahmen zur Finanzstruktur des Wasserstoffkernnetzes verständigt.  Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae bestätigte gegenüber Umwelt- und Energie-Report daraufhin sogleich: „Ohne einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes kann der Start in eine Wasserstoffwirtschaft nicht gelingen!“

 „Allerdings geht es hier um Milliardeninvestitionen. ....." Kerstin Andreae
Allerdings geht es hier um Milliardeninvestitionen. …..” Kerstin Andreae

Und sie urteilt weiter: „Die Einigung der energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen ist daher grundsätzlich ein wichtiger Schritt für den WasserstoffhochlaufEs i. st die richtige Entscheidung, den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes der Privatwirtschaft zu überlassen!“ Doch sie mahnte aber auch: „ Allerdings geht es hier um Milliardeninvestitionen. Die Investoren brauchen Rahmenbedingungen, die die Chancen und Risiken in Balance halten. Es ist daher positiv, dass im parlamentarischen Verfahren die Regelungen zu den Finanzierungsbedingungen nochmals geschärft wurden. Allerdings wurden wichtige Forderungen des Bundesrates wohl nicht aufgenommen, was sehr bedauerlich ist. Das Risiko eines Kapitalverlusts muss für die Investoren ausgeschlossen sein. Es muss sich zeigen, inwieweit der gefundene Kompromiss ausreichend für die Investoren ist. Erfreulich ist, dass bei der Aufstellung der Netzentwicklungspläne die Verteilnetzbetreiber stärker beteiligt und die lokalen Transformationspläne berücksichtigt werden sollen. Ohne Verteilnetz kommt der Wasserstoff nicht zu allen Kunden. Der Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein zentraler Schritt, um Energiewende und wirtschaftliche Transformation zu meistern.“

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) übermittelte am vergangenen Freitag Umwelt- und Energie-Report seine  Erst-Einschätzung: Und er verwies zunächst darauf , dass der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes  in der kommenden Woche in den Gremien des Deutschen Bundestages behandelt. Dazu der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit einer Erst-Einschätzung:

Auch der VKU kommt in der Bewertung der Ampelsprecher-Einigung zu dem Ergebnis: „Die Einigung der Ampelfraktionen auf das Wasserstoffkernnetz ist ein wichtiger Schritt für den Hochlauf der

"... Die Finanzierung muss für die Investitionen in das Kernnetz ausreichen.....!!!"
“… Die Finanzierung muss für die Investitionen in das Kernnetz ausreichen…..!!!”

Wasserwirtschaft, weil alle Akteure Planungs- und Investitionssicherheit brauchen!“ Doch auch der VKU bilanziert: „ Entscheidend sind die Details, die noch offen sind und die wir sorgfältig auswerten werden. Für Stadtwerke und Netzbetreiber als potenzielle zukünftige Betreiber von Wasserstoffverteilernetzen ist das Wasserstoffkernnetz von großer Wichtigkeit, da darauf auch die Planungen in ihren Versorgungsgebieten aufsetzen.

Das ist insbesondere für den Mittelstand relevant, der zu 99 Prozent an unseren Gasnetzen angeschlossen ist und künftig auf grüne Gase, wie Wasserstoff, angewiesen sein wird. Aber auch für die Dekarbonisierung von kommunalen Kraftwerken, zuvorderst von KWK-Anlagen!“

Auch der VKU setzt bei den Finanzen an: „Unabhängig davon, wie die Einigung nun aussieht: Die Finanzierung muss für die Investitionen in das Kernnetz ausreichen. Der Lackmustest wird also sein, ob auf der Grundlage der Einigung tatsächliche Investitionsentscheidungen getroffen werden oder nicht. Auch wenn die Details noch offen sind: Das Grundprinzip eines Amortisationskontos – sprich: das Risiko zu strecken und abzusichern – unterstützen wir.“