Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gestern, Dienstag 09. April,  ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt: Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass Staaten gegen Menschrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Und so hat das Gericht der Menschenrechtsbeschwerde der Schweizer Klimaseniorinnen  stattgegeben.

"...ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt!", der Europäische Gerichtshof für Mneschenrechte in Straßburg, bild eu-ger.h
“…ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt!”, der Europäische Gerichtshof für Mneschenrechte in Straßburg, bild eu-ger.h

Die Entscheidung des EGMR kann auch für Deutschland Konsequenzen haben, denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt derzeit neun Jugendliche und junge Erwachsene, die vor dem EGMR auf ähnliche Weise gegen die Bundesregierung und für ambitionierteren Klimaschutz klagen. Der Gerichtshof hatte die Entscheidung in diesem Verfahren so lange ruhend gestellt bis über das Verfahren der Schweizer Klimaseniorinnen entschieden ist.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch macht sich und seinem Verband denn auch gleich Hoffnungen und zeigt auf: „Der Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen ist ein wegweisender Durchbruch für den Klimaschutz und zeigt, dass auch unsere im Oktober 2022 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg hat. Denn nach wie vor gefährdet das ungenügende Klimaschutzgesetz die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Beschwerdeführenden und zukünftiger

„...zeigt, dass Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg hat ...!!!" DUH-Geschäftsführer Resch (links).hier mit ... "...; DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht ...
„…zeigt, dass Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg hat …!!!” DUH-Geschäftsführer Resch (links).hier mit … “…; DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht …

Generationen.

Zwar beteuert die Bundesregierung, Deutschland auf einen 1,5-Grad-Pfad bringen zu wollen, neueste Untersuchungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen belegen allerdings, dass das 1,5-Grad-Budget für Deutschland bereits aufgebraucht ist. Das ist nicht akzeptabel und widerspricht den Menschenrechten. Anstatt wie von den Ampelparteien geplant, sollte das bestehende Klimaschutzgesetz nicht entkernt, sondern umgekehrt konsequent umgesetzt und die Zielvorgaben verschärft werden.“