Über das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) wird auf allen Ebenen immer wieder heftig diskutiert. So auch während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Montag, 24. August.

Ein Journalistenkollege wollte  von Dr. Beate Baron, der Sprecherin  von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier  dazu wissen: „Frage: Zum Erneuerbare-Energien-Gesetz: Ab 2021 erhalten viele Solaranlagen und Windenergieanlagen eine Förderung. Baden-Württemberg und Niedersachsen fordern Anschlussregelungen, damit die Anlagen weiter Strom einspeisen können. Wie steht Ihr Haus dazu?“

"Möchte ich Vieles in der Berichterstattung  noch einmal richtig rücken..." Dr. Beate Baron
“Möchte ich Vieles in der Berichterstattung noch einmal richtig rücken…” Dr. Beate Baron

Beate Baron wies ihn darauf hin: „… dass wir ja aktuell eine EEG-Novelle 2020 vorbereiten, die wir dann nach der Sommerpause vorlegen werden. Das vielleicht zum einen. Darin wird auch der Punkt, wie mit Anlagen umgegangen werden soll, die älter als 20 Jahre sind, sicherlich noch einmal adressiert werden. In welcher Form, das kann ich hier noch nicht vorwegnehmen. -Dann möchte ich gern ein paar Punkte zur Einordnung nennen, die Vieles in der Berichterstattung vielleicht noch einmal richtig rücken:

Es ist natürlich richtig, dass das aktuelle Förderregime des EEG vorsieht, dass Anlagen nach 20 Jahren Förderung aus der Förderung fallen. Das wird erstmalig ab dem Jahr 2021 der Fall sein. Die Betroffenheit im Jahr 2021 bei Photovoltaik – das war ja Gegenstand der Berichterstattung – wird aber im Jahr 2021 verhältnismäßig klein sein. Denn wenn man sich das anschaut, dann wird das im Jahr 2021 bei etwa 18 300 Anlagen eine Gesamtleistung von 72 Megawatt betreffen.

Demgegenüber steht der jährliche Neubau von Photovoltaikanlagen, der jährlich bei etwa 2900 Megawatt oder 3800 Megawatt lag. 2800 Megawatt war die Zahl im Jahr 2018; 3800 Megawatt im Jahr 2019. Sie sehen also, die Betroffenheit im Jahr 2021 bei Photovoltaik ist vergleichsweise gering.

Dann ein weiterer Punkt: Was können Anlagen, die die 20 Jahre erreichen, nach dem geltenden EEG tun? Der derzeitige Rechtsrahmen eröffnet Anlagenbetreibern schon jetzt verschiedene Möglichkeiten. Wenn sie 20 Jahre in der Förderung waren, sind sie in der Regel refinanziert. Dann können sie aber die

Regierungspressekonferenz:  „Das werden wir nach der Sommerpause vorlegen.“.„
Regierungspressekonferenz: „Das werden wir nach der Sommerpause vorlegen….“

sogenannte Möglichkeit der Direktvermarktung in Anspruch nehmen und den Strom entweder selbst verbrauchen oder selbst direkt vermarkten. Dabei bleibt auch der Einspeisevorrang erhalten, was ja ein weiterer guter Punkt für die erneuerbaren Anlagen ist, sodass schon jetzt Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Ob und wieweit man bei der Direktvermarktung Punkte verbessern oder überarbeiten kann, das genau werden wir im Rahmen des EEG 2020 adressieren. Da bitte ich um etwas Geduld. Das werden wir nach der Sommerpause vorlegen.“

Nun war das einer Journalistenkollegin zu ungenau mit dem Ende der Sommerpause und sie fragte nach: „ Frau Baron, Sie sagen „nach der Sommerpause“. Ich dachte, wir sind schon nach der Sommerpause. Können Sie noch etwas präzisieren, wann das genau sein wird?“

Doch Beate Baron dämpfte: „Ein bisschen muss ich noch um Geduld werben. Aber wir werden es sehr zeitnah vorlegen. Das hilft Ihnen jetzt noch nicht ganz genau weiter. Aber es wird nicht mehr lange dauern, bis wir den Entwurf vorlegen.“