„Die langen Diskussionen wegen des Gebäudeenergiegesetzes haben sich gelohnt“ , erklärte am vergangenen Samstag, 01. April Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, nachdem am Tag zuvor die Bundesregierung   eine Einigung zum Gebäudeenergiegesetz vorgestellt hatte.

 „...positiv, dass nun auch sogenannte H2-Ready-Gasheizungen als Technologieoption in das Gesetz aufgenommen wurden  ...!"    Kerstin Andreae
„…positiv, dass nun auch sogenannte H2-Ready-Gasheizungen als Technologieoption in das Gesetz aufgenommen wurden …!” Kerstin Andreae

Kerstin Andreae lobt, dass im Vergleich zu der ersten bekannt gewordenen Version der neue Gesetzentwurf nun einige entscheidende Verbesserung enthalte, die eine effiziente und praktikable Wärmewende ermöglichen.

„Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung die Wahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Technologien sowohl für Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden erweitert hat“, urteilt die BDEW-Spitzenfrau und befindet weiter: „ Sie setzt nun richtigerweise auf eine breite Palette von Infrastrukturen und Energieträgern für die Wärmeversorgung. Das macht die Energieversorgung resilienter, die Wärmewende flexibler und vermeidet unnötige Kosten!“

Für den BDEW sieht Kerstin Andreae vor allem positiv, dass nun auch sogenannte H2-Ready-Gasheizungen als Technologieoption in das Gesetz aufgenommen wurden, also Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Mit der daran geknüpften Bedingung, dass diese bis 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätesten 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden können, gibt die Bundesregierung der Energiewirtschaft eine klare Hausaufgabe mit auf den Weg. Für den BDEW kündigt sie weiter an: „Wir nehmen diese Herausforderung an und werden alles dafür tun, diese Vorgabe zu erfüllen. Dazu muss die Politik selbst aber nun auch alle Hemmnisse für einen schnellen Wasserstoffhochlauf aus dem Weg räumen.

Entscheidend ist nun, das Gebäudeenergiegesetz eng mit den Plänen zur kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Letztlich muss vor Ort entschieden werden, welche Technologie am besten geeignet ist, ein Gebäude oder ein Wohnquartier mit Wärme zu versorgen!“

Kerstin Andreae empfiehlt der   Bundesregierung sie sollte daher nun zeitnah auch ein Rahmengesetz für die kommunale Wärmeplanung vorlegen. Auf Basis dessen könnten dann belastbare Transformationspläne für die Gas- und die Fernwärme-Infrastrukturen entwickelt werden.

„Etwas kurios mutet die Ausnahmeregelung für Hochbetagte an“, befindet die BDEW-Spitzendame und urteilt: „ Die Altersgrenze erscheint willkürlich, denn schon Personen mittleren Alters könnten Probleme haben, den Einbau einer neuen Heizung über einen Bankkredit zu finanzieren!“

Abschließend konstatiert Kerstin Andreae in ihrem kommentierenden Statement zum neuen Gesetzentwurf, das sie auch Umwelt- und Energie-Report übermittelte : „Die Einigung zum Gebäudeenergiegesetz ist wichtig, um der Wärmewende endlich Schwung zu verleihen. Nun sollte das Gesetz zeitnah ins Kabinett und ins parlamentarische Verfahren gehen.“