Heftige Kritik an Gabriels Ladepunktverordnung
Die vom Bundeskabinett gestern behandelte Ladesäulenverordnung mit der Aspekte der EU-Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in nationales Recht umgesetzt werden soll wird von Verbänden der Energiewirtschaft heftig kritisiert.
“Statt bestehende Hemmnisse abzubauen und europaweit einen einheitlichen Rahmen für die Elektromobilität zu schaffen, würde die geplante Ladesäulenverordnung in ihrer jetzigen Fassung sogar neue Hürden für den Aufbau der Infrastruktur in Deutschland bedeuten. Der Entwurf weist zahlreiche Mängel und Versäumnisse auf: Diverse Grundannahmen sind nicht nachvollziehbar, branchenübergreifende Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität werden nicht berücksichtigt und neue bürokratische und kostenintensive Auflagen prägen den Entwurf. Er muss dringend überarbeitet werden. Das haben im Zuge der Notifizierung in Brüssel auch andere EU-Mitgliedsstaaten angemerkt“, beklagt Roger Kohlmann, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Die Verordnung ist nicht gut durchdacht
Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft findet kaum lobende Worte zur Verordnung. „Die Ladesäulenverordnung ist nicht gut durchdacht“, urteilt Geschäftsführer Robert Busch „und wird der Elektromobilität in dieser Form mehr schaden als nützen.
Mit der Verordnung werden diejenigen behindert, die mit eigenen Mitteln versuchen, die Elektromobilität voranzubringen. Indem nun jeder Ladepunkt mit technischen und bürokratischen
Maximalanforderungen versehen wird, werden wirtschaftliche Low- Budget- Lösungen genauso ausgeschlossen wie alternative Konzepte für das Laden von Elektroautos. Dies ist ein klares Hemmnis für den Wettbewerb. Die EU-Kommission und andere EU-Staaten kritisieren dies zu Recht. Es bleibt zu hoffen, dass die größten Fehler der Verordnung vom Bundesrat noch beseitigt werden.“
Kohlmann vom BDEW stellt fest: Im Verordnungsentwurf seien beispielsweise eigene, teils von der EU-Richtlinie abweichende Formulierungen der Begriffsbestimmungen getroffen worden. Im Sinne eines europaweit einheitlichen Verständnisses sollten, nach Kohlmanns Ansicht jedoch die Formulierungen aus der EU-Richtlinie übernommen werden.
Mängel bei technischen Mindest-Anforderungen
Zudem weise der Verordnungsentwurf Mängel bei den technischen Mindestanforderungen auf. Insbesondere fehlten einheitliche technische Vorgaben für den Netzanschluss von Ladesäulen.
Darüber hinaus setze die Bundesregierung bei der Entwicklung der Ladeinfrastruktur und damit einem neuen Geschäftsfeld für die Unternehmen nicht auf den Markt. Anders sei es nicht erklärbar, dass die Bundesregierung beispielsweise eine neue Registrierungsstelle bei der Bundesnetzagentur ansiedeln möchte. „Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg, denn es handelt sich bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur um einen bereits jetzt wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich“, so Kohlmann. Die Registrierung neuer Ladesäulen ließe sich nach Ansicht des BDEW deutlich kosteneffizienter und unbürokratischer organisieren. Derartige Aufgaben könnten durchaus privatwirtschaftlich übernommen werden: Bereits heute dokumentiere der BDEW in einer Erhebung den kontinuierlichen Aufbau von Lademöglichkeiten für Elektromobile in Deutschland. Ferner sei der BDEW auf Wunsch der Marktteilnehmer und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die zentrale Codevergabestelle von Identifikatoren für Elektromobilität. Diese bildeten eine wichtige Voraussetzung für kundenfreundliches anbieterübergreifendes Laden.
Wie wird die Ladeinfrastruktur finanziert?
Der BDEW hofft, so heißt es in einer dazu veröffentlichten Presseerklärung, dass die fachlichen Anmerkungen der Branche im Rahmen des anstehenden Bundesratsverfahrens noch aufgegriffen würden.
Darüber hinaus müsse geklärt werden, wie der Aufbau der in den nächsten Jahren absehbar defizitären Ladeinfrastruktur finanziert werden könne. Damit könnte die Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland setzen. „Auch hierzu liegt ein Vorschlag des BDEW auf dem Tisch,” konstatiert Kohlmann.
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