Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel :
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel :

Aus Sicht des Bundesministers der Wirtschaft (BMWI) beinhaltet die gestern, 28.Oktober, im Kabinett behandelte Verordnung über „technische Mindestanforde-rungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“ klare, verbindliche Regelungen zu den Steckerstandards und stelle eine Kontrolle der Vorgaben sowie die technische Sicherheit der Anlagen sicher.
Minister Gabriel: “Ich bin zuversichtlich, dass die verbesserte Rechtssicherheit zu mehr privaten Investitionen in den bedarfsgerechten Aufbau von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Deutschland führen wird. Dies unterstützt den ‚Markthochlauf von Elektromobilen‘ in Deutschland.”
Mit der Verordnung erhalte Deutschland als erstes europäisches Mitgliedsland gemäß der EU-Richtlinie (2014/94/EU) verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektromobilen.

Einhaltung technischer Anforderungen

Das garantiere die Kompatibilität, die sog. Interoperabilität, öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur hinsichtlich der Steckerstandards. Zudem regele die Verordnung, dass die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte deren Aufbau sowie Außerbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzeigen müssen. „Auch die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen sie beim Betrieb von Schnellladepunkten regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen“, so Gabriel
Der Verordnungsentwurf bedarf laut BMWI vor seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.