28.12.14 KaminkehrerHeizkessel (Öl- und Gas-Standardheizkessel), die älter als 30 Jahre sind, dürfen gemäß EU -Energieeinspar- verordnung ab Jahresbeginn nicht mehr betrieben wer- den.

Derartige Heizkessel mit jüngerem Inbetriebnahmedatum müssen ebenfalls mit Vollendung ihres 30. Betriebsjahres abgeschaltet werden. Durch Ausnahmeregelungen ist ein Großteil der Heizkessel nicht betroffen. Dies gilt zum Beispiel für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sowie Heizkessel in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Überprüfung erfolgt durch den Schornsteinfeger.