14.01.15 Fracking

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesum-weltministerium (BMUB) haben gemeinsam am 19. Dezember 2014 die Referentenentwürfe zur Anwendung der Fracking- Technik und der damit im Zusammenhang stehenden Tiefbohraktivitäten an die Länder und Verbände versandt. Diese haben bis zum 23. Januar 2015 Zeit, um zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Bild oben fotolia.com

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: Ein Vorschlag zur Güte. Abgestimmt mit der Kollegin Hendricks ...
Bundeswirtschaftsminister Gabriel: Ein Vorschlag zur Güte. Abgestimmt mit der Kollegin Hendricks …

Konkret, so betont das Bundeswirtschafts-ministerium in einer Erklärung dazu, gehe es um Änderungen der bergrechtlichen Vorschriften bei der Verordnung um die Umweltverträglichkeitsprüfung von bergbaulichen Vorhaben nach der Allgemeinen Bundesbergverordnung und dem Bundesberggesetz und wie es so schön deutsche heißt der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung. Der Referentenentwurf Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeits-prüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen stammt vom 18.Dezember 2014.

... Bundesumweltministerin, Barbara Hendricks
… Bundesumweltministerin, Barbara Hendricks

Als Vorschlag zur Einführung der heftig umstrittenen Technik wird darin in Abstimmung mit dem Bundesumweltmini-sterium vorgeschlagen: „Fracking wird in Schiefer- und Kohleflözgaslager-stätten bis zu einer Tiefe von 3000 Metern im Wasserhaushaltsgesetz verboten. Erprobungsmaßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt, u. a. dürfen hierfür keine wassergefährdenden Fracking-Fluide eingesetzt werden. Ab dem Jahr 2018 können auf Grundlage des Berichts einer Expertenkommission ausnahmsweise Erlaubnisse erteilt werden.“