Zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015 können Kommu- nen Anträge auf Zuwendung für die Erstellung von Klimaschutz- Konzepten stellen.

... Bundesumweltministerin, Barbara Hendricks
… Bundesumweltministerin, Barbara Hendricks

Gefördert wird die Erstellung von Klima- schutzkonzepten, die möglichst alle klimare- levanten Bereiche inner- halb einer Kommune abdecken. Das betrifft in der Regel das Flächen- management, die eigenen Liegenschaften, das kom- munale Beschaffungs- wesen, die Straßenbeleuch- tung, die privaten Haus- halte und die Bereiche Ge- werbe, Handel und Dienst- leistungen, Industrie, Mo- bilität, Abwasser und Abfall. Optional kann der Bereich der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden.
Die Konzepte sollen auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Poten- zialanalyse zur Minderung von Treibhausgasen, einen Maßnahmenkatalog, ein Controlling-Konzept sowie Zeitpläne zur Umsetzung des Konzeptes umfassen. Zusätzlich sind Möglichkeiten der eigenen Beteiligung und auch eine Kommunikationsstrategie zu erarbeiten.
Im Regelfall erfolgt die Zuwendung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Anträge sind an den Projektträger Jülich, Geschäftsbereich UMW, Klimaschutzinitiative
Forschungszentrum Jülich GmbH , Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin zu richten Der Projekt- träger übernimmt die Abwicklung für das Bundesumweltministerium. Jülich berät auch bei der Antragstellung. Hier die Kommunikationsdaten: Telefon: 030 20199-577; Telefax: 030 20199-3100; E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de