Kommissar Marius Canete und Günther Oettinger, jetzt zuständig in der Kommission für Digitales
Kommissar Marius Canete und Günther Oettinger, jetzt zuständig in der Kommission für Digitales

Der neue EU-Kommissar Canete, zuständig für Klima und Energiefragen, wird , wie aus Brüsseler Kreisen zu erfahren ist, noch im Frühjahr definitiv einen Vorschlag für ein neues Haftungsrecht bei Atomunfällen vorlegen.
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger, zuvor zuständig für den Energiebereich, wollte dies bereits bis spätestens Ende Sommer letzten Jahres tun. Dabei ging es um einen Vorschlag für eine einheitliche Versicherung gegen AKW-Unfälle. Oettinger hatte dies im Interview mit Umwelt und Energie-Report betont.

Die Haftungshöhe der Betreiber von Atomkraftwerken bei Katastrophen wie in Fukushima ist generell zu niedrig und die Schadensabdeckung durch Staat und Betreiber in fast jedem Land unterschiedlich geregelt. Einige osteuropäische Staaten sind dem Wiener Übereinkommen beigetreten. Das hat andere rechtliche Regelungen als das Pariser Übereinkommen dem sechzehn meist westeuropäische Staaten beigetreten sind. Das Pariser Übereinkommen (PÜ) schließt unter anderem die Haftung aus für Schäden, die auf eine schwere Naturkatastrophe wie in Fukushima zurückzuführen sind. Sie wollen in diesem Frühjahr noch einen Vorschlag für eine einheitliche Versicherung gegen AKW-Unfälle vorlegen.30.06.14 atomunfall
Oettinger erklärte Umwelt und Energie-Report im Interview, das wir am 06.Oktober vergangenen Jahres veröffentlicht haben, dazu: „Um die Lage insbesondere im Falle eines schweren Nuklearunfalls zu verbessern, hat die Kommission in den vergangenen Jahren verschiedene Konsultationen durchgeführt. Dazu zählt eine Rechtsstudie aus dem Jahr 2009, um die Möglichkeit eines Beitritts der Europäischen Atomgemeinschaft zum Pariser Übereinkommen zu prüfen. Von 2011 bis 2013 konsultierte die Kommission eine Sachverständigengruppe zur Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie, in der verschiedene Stakeholder und einige Mitgliedstaaten vertreten waren. Auf ihrem letzten Treffen gab die Gruppe Empfehlungen ab für Maßnahmen innerhalb der Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft in Bereichen wie Abwicklung von Schadensfällen, Versicherung und andere finanzielle Garantien sowie Ausgleichsbeträge. Ferner wurde 2013 eine Online-Konsultation durchgeführt, um die Haltung der Stakeholder zur Notwendigkeit eines Handelns auf EU-Ebene zu eruieren. Im Januar 2014 fand dann eine Konferenz über Versicherung und Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie statt.
Diese Konsultationen haben Fingerzeige darauf gegeben, in welchen Bereichen EU-Maßnahmen bezüglich der Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie einen Mehrwert haben könnten. Sie haben aber auch gezeigt, dass noch mehr getan werden muss. Auf der Basis der bisherigen Analysen und Konsultationen will die Kommission in den kommenden Monaten eine einschlägige Mitteilung vorlegen und weitere Stakeholder- Konsultationen zu Umfang und Gegenstand der vorgeschlagenen Initiativen durchführen.“
Nun also will Kommissar Marius Canete das vollenden was Günther Oettinger nicht mehr geschafft hat. Sollten die Haftungsgrenzen insgesamt erhöht und dann auch noch einheitlich geregelt werden, würde die Nutzung der Atomkraft durch die neuen Versicherungshöhen und- Beiträge weiter verteuert.