Der Beschluss der Bundesnetzagentur Verträge für die Stromnetz- nutzung zu standardisieren, wird heute vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ausrücklich begrüßt. Zugleich machte der Verband Vorschläge für die Gasnetznutzung.

bne-Geschäftsführer Busch: Begrüßen Vertrag der Bundesnetz-Agentur
bne-Geschäftsführer Busch: Begrüßen Vertrag der Bundesnetz-Agentur

„Statt mit rund 900 Verteilernetzbetreibern Vertragsklauseln zu verhandeln, können Stromlieferanten nun mit einem standardisierten Vertrag arbeiten. Das erleichtert die Geschäftsprozesse in hohem Maße und war mehr als überfällig“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der bne habe sich schon seit Jahren für die Standardisierung der Verträge für den Netzzugang in den Verteilernetzen stark gemacht.

Vor allem für bundesweit tätige Vertriebe, die bisher mit einem Wust aus 900 Verträgen der Stromverteilnetzbetreiber arbeiten mussten, bringe der ab dem 1. Januar 2016 geltende neue Standardvertrag für den Netzzugang enorme Vorteile. „Die mühevollen Verhandlungen mit den unzähligen Verteilnetzen und -netzchen, die zudem häufig ihre Verträge geändert haben, gehören nun der Vergangenheit an. Die Unternehmen sparen Zeit und Geld, welche sie in neue energiewirtschaftliche Angebote für die Verbraucher investieren können“, betonte Busch.

Bundesnetz-Agentur eng begleitet

Busch verwies in einer Presseverlautbarung zugleich darauf, dass sein Verband die Arbeit der Bundesnetzagentur für die Standardisierung des Netznutzungsvertrages in den vergangenen zwei Jahren eng begleitet habe. „Die Bundesnetzagentur habe dabei eine offene und zielführende Diskussion mit den Marktparteien ermöglicht.

Für den Europäischen Binnenmarkt sind, laut bne standardisierte Verträge eine Voraussetzung. Noch werde der grenzüberschreitende Wettbewerb jedoch durch viele unterschiedliche Marktregeln behindert.

Auch die Gasverträge standardisieren
Der bne forderte eine Standardisierung nun auch für den Gasbereich zu schaffen.

Hier seien die Unternehmen zudem noch mit individuellen ergänzenden Geschäftsbedingungen der über 700 Gasverteilnetzbetreiber konfrontiert. „Mit moderner effizienter Energiewirtschaft hat dieses wettbewerbsfeindliche Klein-Klein nichts zu tun“, betonte Busch. Zur Erstellung eines entsprechenden Vertrages ließen sich nun die Vorgaben aus dem Netznutzungsvertrag Strom weitgehend auf die Gasnetze anwenden. „Der bne hat den Gasnetzbetreibern zu Beginn dieses Jahres einen entsprechenden Entwurf für einen Lieferantenrahmenvertrag Gas vorgelegt. Dieser ließe sich schnell umsetzen“, so Busch.