Mit der heutigen Verabschiedung des IT-Sicherheits- gesetzes hat der Bundestag bundesweit einheitliche Vorgaben geschaffen um die Sicherheit informations- technischer Systeme insbesondere von Betreibern Kriti- scher Infrastrukturen zu erhöhen.

VKU- Hauptgeschäftsführer Hans Joachim Reck: Begrüßen IT-Gesetz
VKU- Hauptgeschäftsführer Hans Joachim Reck: Begrüßen IT-Gesetz

Der VKU- Hauptge- schäftsführer Hans-Joachim Reck erklärte dazu: “Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die systemrelevanten Infrastrukturen stärker in die Verantwortung nimmt, dabei jedoch den Besonderheiten der tangierten Infrastrukturen wie der Wasserver- und Abwasserentsorgung, der Energieversorgung und auch der Telekommunikation Rechnung trägt. Gerade für die kleinteilige kommunale Wasserwirtschaft ist eine solche sachgemessene Abgrenzung sachgerecht.“

Hersteller stärker in die Pflicht nehmen
Aus Sicht der kommunalen Unternehmen sei es sinnvoll, dass nun auch die Hersteller informationstechnischer Systeme stärker in die Pflicht zu nehmen.

Dadurch erhielten die kommunalen Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, eine größere Rechtssicherheit. Die Bundesregierung sollte nun auch zügig die entsprechenden Schwellenwerte für den Anwendungsbereich kommunizieren, hierbei aber mit Augenmaß vorgehen, forderte Reck. Für die Energiewirtschaft müssten Kosten und Nutzen abgewogen werden – nicht jedes Kraftwerk sei für die Versorgungssicherheit gleichermaßen bedeutsam.