25.11.14 VKU

„Das zentrale Instrument für die Reduktion der Treibhausgasemis- sionen im Kraftwerksbereich ist der europäische Emissionshandel“, das betonen der Bundes- verband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Versorgungsunternehmen (VKU) heute in einer gemeinsamen, an die Adresse der Bundesregierung gerichteten, Erklärung.21.04.15 logo BDEW

Der Emissionshandel (EU- ETS)kann, nach Ansicht der beiden Verbände, bei richtiger Ausgestaltung die Anreize für Investitionen in kostengünstige CO2-Vermeidungsoptionen setzen und damit ambitionierte Klimaschutzziele volkswirtschaftlich verkraftbar machen. Beide Verbände begrüßen ausdrücklich, dass die Bemühungen der Bundesregierung für einen starken europäischen Emissionshandel mit Beginn der Legislaturperiode deutlich an Fahrt aufgenommen haben.
BDEW und VKU hätten deshalb die Bundesregierung in ihren Bestrebungen unterstützt, bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene ein möglichst frühes Inkrafttreten der Marktstabilitätsreserve zu erreichen. Die Verbände befürworten in ihrem Appell an die Bundesregierung eine frühzeitige und umfassende Strukturreform des ETS. Eine Reform des ETS bleibe für beide Verbände weiterhin eine dringende politische Aufgabe, heißt es in dem Schreiben an die Bundesregierung mit appellarischem Charakter.
Für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele werden,so die Verbände, allerdings CO2-Minderungen in Sektoren des Emissi- onshandels allein nicht ausreichen. Zusätzliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, wie sie u .a. im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) dargelegt seien, müssten ein zentraler Bestandteil der nationalen Klimaschutzpolitik sein.

“Angesichts der politischen Versäumnisse”:
„Bund und Länder sind gemeinsam aufgefordert, die im NAPE verankerten Maßnahmen schnell umzusetzen und einen deutlichen Fokus auf Energieeffizienz zu legen“, fordern die Verbände und konstatieren:
„Angesichts der politischen Versäumnisse der vergangenen Jahre in den Bereichen Energieeffizienz, Verkehr und Wärme sind aktuell auch weitere Maßnahmen im Kraftwerkssektor, die über den ETS hinausgehen, im Gespräch, um das nationale Klimaschutzziel doch noch zu erreichen.

Bei der Umsetzung eines ergänzenden ‚nationalen Klimaschutz- beitrags der deutschen Stromerzeugung‘ sollten aus Sicht der Energiewirtschaft insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
Mit dem Auslaufen der Nutzung der Kernkraftwerke bis 2022 und dem absehbaren Ausscheiden – nicht nachrü- stungsgeeigneter oder unwirtschaftlicher – konventio- neller Kraftwerke reduzieren sich gegenwärtig bestehende Überkapazitäten im Markt.

Ziele von EUROSOLAR sind das Ersetzen von fossilen und atomaren Energien durch Erneuerbare

Zur Aufrechterhaltung einer jederzeitigen Versorgungssicherheit werden auch in absehbarer Zukunft – insbesondere bis zur Erreichung eines erheb- lichen Volumens an leistungsfähigen Kurz- und Langzeitspeichern – Kraftwerke auf fossiler Basis in beachtlicher Größenordnung erforderlich sein.

Insofern darf ein kurz- oder mittelfristiger Verzicht auf den Einsatz kohlenstoffbasierter Erzeugungskapazitäten nicht angestrebt
werden. Zum Ausgleich der wachsenden Einspeisung aus fluktu
ierenden erneuerbaren Energien muss der Kraftwerkspark in Zukunft flexibler werden. Viele Unternehmen haben daher insbesondere in die entsprechende Umrüstung, Modernisierung und den Neubau von Kraftwerken investiert. Jedoch sind ohne eine Reform des Marktdesigns diese Investitionen in hocheffiziente Kraftwerke gefährdet.

Nationale Klimaschutzziele noch erreichbar?

Die Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele für das Jahr 2020 ist eine wichtige Grundlage für das Engagement der Bundesregierung in der globalen Klimaschutzdebatte. Die Erreichung dieser Ziele ist nur noch durch besondere Anstrengungen in allen Bereichen und Sektoren denkbar und wird deshalb auch Auswirkungen auf den Umbau des Kraftwerkparks haben.

BDEW und VKU sind davon überzeugt, dass weitere politische Eingriffe in den bestehenden regulatorischen Rahmen für den deutschen Kraftwerkspark zu negativen Auswirkungen für die betroffenen Kommunen, Unternehmen, Mitarbeiter und Regionen führen. Maßnahmen in diesem bereits vom Emissionshandel erfassten Sektor müssen daher mit Bedacht und unter Abwägung aller volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen getroffen werden.

Appell zum Dialog mit Verbänden und Gewerkschaften
Die Bundesregierung sollte zeitnah in einen offenen und transparenten Dialog mit der Energiewirtschaft, den beteiligten Bundesländern sowie den Gewerkschaften und anderen relevanten Akteuren zur Entwicklung einer mittel- und langfristig angelegten Perspektive für den deutschen Kraftwerkspark unter Berücksich- tigung der Klimaschutzziele der Bundesregierung eintreten.

Nur so können dauerhaft belastbare Rahmenbedingungen für die erforderlichen Investitionen in diesen Kraftwerkspark geschaffen werden.
“Das BMWi ist gegenwärtig der Auffassung, dass eine Optimierung des EOM (Energy-Only-Markt ) sowie eine Fortführung der Reservekraftwerksverordnung reichen werden, um Versorgungssicherheit zu garantieren”, stellen  die Verbände in ihrer Erklärung fest.

Diese Auffassung teilen wir nicht! …

… Diese für die zukünftige Entwicklung des deutschen Kraftwerksparks außerordentlich wichtige Fragestellung muss im Rahmen des Weißbuchs der Bundesregierung, aber auch im Rahmen des Dialogs über die zukünftige Entwicklung des Kraftwerksparks in Deutschland, weiter erörtert werden.