Das Bundeskabinett hat den gesetzentwurf zur Erdverkabelung beschlossen
Fröhliche Gesichter: Minister Gabriel, Kanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Peter Altmaier: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Erdverkabelung beschlossen

Das Bundeskabinett hat Ende vergangener Woche grünes Licht für mehr Erdkabel gegeben und „setzt damit die ‚Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende‘ vom 1. Juli 2015 um“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einer Presseerklärung den Kabinettsbeschluss.

Künftig sollen die neuen Stromautobahnen (sog. Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) vorrangig als Erdkabel statt Freileitung gebaut werden. Der Vorrang betrifft vor allem die grossen Nord-Süd-Trassen wie SuedLink oder die Gleichstrompassage Süd-Ost.
“Der heutige Beschluss stellt die Weichen für einen schnelleren und in der Bevölkerung akzeptierten Netzausbau. Die Richtung ist klar: Bei den neuen Gleichstromvorhaben gilt künftig ein Vorrang für Erdkabel. Das führt zu mehr Akzeptanz, denn vielerorts hatten die Menschen große Bedenken gegen Freileitungen. Jetzt ist der Weg frei, für den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze. Und den brauchen wir, um die Energiewende zum Erfolg zu führen,” interpretierte der Minister den Beschluss.
Die Stromautobahnen …

… sollen in Bundesfachplanung vorrangig in der Erde verlaufen. Dort, wo Menschen wohnen, sollen künftig Freileitungen verboten sein. Gleichstrom-Freileitungen kommen nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn Naturschutzgründe dafür sprechen oder bereits bestehende Stromtrassen genutzt werden können, ohne dass es zu Umweltauswirkungen kommt.

Auch ist laut Gabriel eine Freileitung denkbar, wenn die betroffene Gebietskörperschaft diese aufgrund örtlicher Belange ausdrücklich verlangt.
Der Kabinettsbeschluss trifft auch Aussagen zum Einsatz von Erdkabeln bei Drehstrom (Wechselstrom) im Übertragungsnetz, wo der Einsatz von Erdkabeln technisch schwieriger ist. Hier soll es dabei bleiben, dass Erdkabel zunächst im Rahmen von Pilotvorhaben getestet werden sollen. Um möglichst schnell mehr Erfahrungen zu gewinnen, sollen die Kriterien und die Anzahl der Pilotvorhaben für eine Erdverkabelung erweitert werden.
Zudem erfolgt eine Anpassung der verbindlichen Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen des Bundesbedarfsplans auf Basis des von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplans 2024.

 

Anfangspunkt Wolmirstedt und  Endpunkt Isar

Für die Gleichstrompassage Süd-Ost wird als Anfangspunkt Wolmirstedt und als Endpunkt Isar festgelegt. Der konkrete Leitungsverlauf wird erst in späteren Verfahren öffentlich konsultiert und bestimmt.

Dies gelte für alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans (BBPlG) ebenso wie für Vorhaben des Bedarfsplans nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), heißt es in der Erklärung des BMWI
Der Kabinettsbeschluss wird nun vom Deutschen Bundestag geprüft. Ziel ist es, die Beratungen im Herbst abzuschließen, „damit das Gesetz schnell in Kraft treten kann. Nur so können die erforderlichen Trassenplanungen zügig begonnen bzw. fortgesetzt werden“, so die Formulierung in der BMWI- Stellungnahme.