Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: Gutachten der Monoplolkommission eine Watschen für den Minister?
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: Gutachten der Monoplolkommission eine Watschen für den Minister?

Die Monopolkom-mission, die gerade ihr Gutachten Energie 2015: “Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende” vorgelegt hat, sieht in dem Konzept Strommarkt 2.0 der Bundesregierung einen möglichen, aber mit erheblichen Risiken einhergehenden Weg.

Die Risiken könnten sich auf die Marktpreise und das Kapazitätsniveau auswirken. „Nur wenn bei der Ausgestaltung der Energiewende konsequent auf wettbewerbliche Instrumente gesetzt wird, werden die Kosten der Energiewende wirksam begrenzt“, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Daniel Zimmer. Die Kommission empfiehlt in ihrem Gutachten mehrere Maßnahmen zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs.

Prof. Daniel Zimmer: Die Monopolkommission sieht große Risiken
Prof. Daniel Zimmer: Die Monopolkommission sieht große Risiken

Den Plan des Bundesministers für Wirtschaft und Energie (BMWI), die Versorgungssicherheit durch den Aufbau einer Kapazitätsreserve zu sichern, sieht die Monopolkommission ebenfalls kritisch. Da eine Reserve mit erheblichen Effizienzrisiken verbunden sei, sollte sie an enge Bedingungen geknüpft sein
, in der Größe beschrankt sein und nur temporär als Instrument genutzt werden.
Auch der Plan, aus umweltpolitischen Gründen Braunkohlekraftwerke in eine Kapazitätsreserve zu überführen, wird von der Monopolkommission kritisch beurteilt.

Hohe Folgekosten

Dieser technologiespezifische Eingriff habe hohe Kosten zur Folge;er habe aber keine Auswirkungen auf den Gesamtumfang des CO2-Ausstoßes, da dieser durch das EU-Emissionshandelssystem vorgegeben sei.

Im Konzept des BMWI-Ministers nehmen potenzielle Probleme einer Marktmacht von Energieversorgern gegenüber einer Gefährdung der Versorgungssicherheit nur eine untergeordnete Rolle ein. Zwar deuten die von der Monopolkommission berechneten Marktmachtindizes, z. B. der Residual Supply Index (RSI), darauf hin, dass im Stromgroßhandel gegenwärtig kein Marktmachtproblem besteht und Überkapazitäten die Preise und Investitionsbereitschaft reduzieren. Allerdings könne der anstehende Abbau von Überkapazitäten im Strommarkt 2.0 dazu fuhren, dass sich in Zukunft wieder deutlich höhere Preise am Markt einstellten.

Schwierige Aufgabe für Bundeskartellamt  …
Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur stehen deshalb vor der schwierigen Aufgabe, so die Kommission, rein marktmachtbedingte Preisüberhöhungen, die rechtlich verfolgt werden konnten, von anderen Fällen zu unterscheiden.

Kontraproduktiv sei in diesem Zusammenhang insbesondere der im Referentenentwurf eines Strommarktgesetzes vorgesehene und vom Bundeskartellamt zu erstellende Marktmachtbericht. Dieser ziele darauf ab, einen Teil der Unternehmen von der Missbrauchskontrolle auszunehmen. Dies könnte zu überhöhten Preisen und langfristig zu neuen Überkapazitäten führen.
Bei den erneuerbaren Energien soll nach den Plänen der Bundesregierung die Höhe der Förderung künftig nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern generell über Ausschreibungen in Form von Auktionen ermittelt werden, berichtet die Kommission und folgert: „Mit der Abkehr von der bisherigen Fördersystematik ist die Hoffnung auf eine stärkere Wettbewerbsorientierung und eine damit einhergehende Kostensenkung verbunden.“

03.07.15 Weißbuch  StrommarktKritisch: Ausschreibunssystem
Die Monopolkommission begrüßt die Bemühungen, durch die Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell ein wettbewerblicheres Fördersystem zu schaffen.

Sie gibt jedoch zu bedenken, dass der Systemwechsel ohne geeignete Rahmenbedingungen keine nennenswerten Verbesserungen mit sich bringen werden. Besonders kritisch sieht die Monopolkommission, dass das neue Ausschreibungssystem nach wie vor nach Technologien differenzierte Auktionen vorsieht. Durch technologieneutrale Ausschreibungen würde hingegen Wettbewerb zwischen Erzeugungstechnologien entstehen, der eine effizientere Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen und einem weiteren Kostenanstieg für die Verbraucher entgegenwirken würde. (Wir berichten weiter) Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Energie-Sondergutachten der Monopolkommission