Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich in der gestrigen Anhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses mit Nachdruck für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der klimaschonenden und flexiblen KWK-Technologie eingesetzt.

Hildegard Müller verschafft sich Gehör für eine bessere KWK-Förderung
Hildegard Müller verschafft sich Gehör für eine bessere KWK-Förderung

“Der Regierungsentwurf geht zwar tendenziell in die richtige Richtung, wird in seiner aktuellen Fassung den Herausforderungen der Energiewende und den diesbezüglich großen Potenzialen der Kraft-Wärme-Kopplung aber noch nicht gerecht”, kommentierte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW- Hauptgeschäftsführung, gestern den Gesetzentwurf in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages .

Ein idealer Baustein für die Energiewende

Schon jetzt würden durch KWK-Anlagen etwa 56 Millionen Tonnen CO2 jährlich im Vergleich zu einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme eingespart, erklärte Müller weiter. „Kraft-Wärme-Kopplung ist damit ein idealer Baustein der Energiewende.

Der Bundestag sollte – wie am vergangenen Freitag auch vom Bundesrat gefordert – daran festhalten, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der gesamten Stromerzeugung auf 25 Prozent zu steigern“, forderte die Verbandsgeschäftsführerin. Dies sei – wie noch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bekräftigt – bis 2020 jedoch nicht mehr erreichbar. „Wir schlagen daher eine Streckung des bisherigen 25-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2025 vor. Auch der Bundesrat hat sich diesem Vorschlag angeschlossen“, konstatierte Müller.

Mehr zahlen
Mehr zahlen

Zur Rettung des KWK-Anlagenbestands sei die Einführung eines neuen Zuschlags vorgesehen. Müller bezeichnete dies als einen richtigen Schritt, allerdings sollte nach ihrer Vorstellung der Bundestag auch hier noch nachbessern. „Beispielsweise werden Anlagen mit einer Leistung von weniger als zwei Megawatt von der Bestandsunterstützung ausgeschlossen. Das trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die gerade im Leistungsbereich zwischen fünf Kilowatt und zwei Megawatt investiert haben. Damit würden ausgerechnet dezentrale KWK-Konzepte beispielsweise in Wohnquartieren und kommunalen Einrichtungen wie Schulen oder Schwimmbäder benachteiligt“, stellte Müller für den BDEW fest.

12.11.15 Karikatur KohleUnverständlich, so der BDEW in seiner Erklärung, sei zudem, dass bestehende KWK-Anlagen auf Kohlebasis von einer Unterstützung ausgeschlossen werden sollen, obwohl auch sie gegenüber der getrennten Erzeugung eine relevante CO2-Einsparung bewirkten. Zudem würden mit dem Gesetzentwurf auch Anlagen, die noch im Rahmen des vom KWK-G 2012 gefördert werden, von der Bestandsunterstützung ausgeschlossen. Das sei nicht gerechtfertigt, konstatiert der Verband. Auch diese Anlagen führten – im Vergleich zu einer getrennten Erzeugung – zu einer relevanten CO2-Einsparung.

Zuschlag zu gering
„Der im Regierungsentwurf vorgesehene Zuschlag für Bestandsanlagen ist darüber hinaus mit 1,5 Cent/kWh zu gering. Zu diesem Ergebnis kam bereits die Evaluierungsstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Herbst 2014. Seither sind die Börsenstrompreise noch weiter gefallen, so dass der wirtschaftliche Betrieb der Anlagen gefährdet ist“, stellt der Verband in seiner Erklärung fest.

Der Bundesrat habe hier eine Förderhöhe von 2 Cent/kWh eingefordert – ein Wert, der sich mit den Berechnungen des BDEW decke.
Auch der BDEW fordert für Gas-KWK-Anlagen im Bestand eine zusätzliche Förderung von 2 Cent/kWh, während für bestehende Kohle-KWK-Anlagen aus seiner Sicht ein Zusatzbetrag von 1 Cent/kWh ausreichend erscheint.

Darüber hinaus sei fraglich, ob die vorgesehenen Förderbedingungen den notwendigen Neubau sowie die Modernisierung von KWK-Anlagen ausreichend anreizen würden. Ohne vernünftige Rahmenbedingungen würden zahlreiche sinnvolle KWK-Projekte ins Stocken geraten oder gleich gestoppt. Nicht nur der BDEW, sondern auch der Bundesrat fordere einen KWK-Zuschlag von 3,8 Cent/kWh für Neuanlagen mit einer Leistung von über zwei Megawatt, stellt der BDEW fest.

„KWK und Wärmenetze sind für die Umsetzung der Energiewende im Wärmebereich sowie für die Erreichung der Energieeinspar-, Effizienz- und Klimaschutzziele in Städten und Gemeinden ein zentraler Baustein. In Verbindung mit Wärmespeichern und Power-to-Heat leistet die flexible KWK nicht nur einen relevanten Beitrag zur Versorgungssicherheit, sondern auch zur Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in das Energiesystem. Deshalb sollten wir am Ziel eines ehrgeizigen KWK-Ausbaus festhalten und die vorgesehenen Förderbedingungen nachjustieren,” erklärt die Hauptgeschäftsführerin des BDEW, Hildegard Müller.