30.10.15 Stromtrassen, Bild bundDer Bundesrat berät heute das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW). Das Gesetz soll dazu beitragen, „intelligentes“ Messen von Energiemengen zu ermöglichen, um damit einen wesentlichen Baustein für den Erfolg der Energiewende zu legen. Intelligente Messsysteme könnten unter anderem dazu beitragen, die stark schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu steuern.

Bereits gestern, im Vorfeld der Beratung des Bundesrates, wies der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) noch mal daraufhin, dass die Ausschüsse des Bundesrates unter Federführung des Wirtschaftsausschusses in ihren Empfehlungen Kritikpunkte an dem Entwurf der Bundesregierung formuliert hätten, die der VKU im Wesentlichen unterstützt. Dies betreffe insbesondere Fragen der Verantwortung für die Prüfung und Abrechnung der Messdaten, des Bürokratieabbaus sowie der Wirtschaftlichkeit des Rollouts.

VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche … konkretisierte gestern in einer Erklärung des Verbandes: „Die Stadtwerke stehen bereit, mit dem Rollout der intelligenten Messtechnik einen weiteren,…

…wichtigen Schritt bei der Digitalisierung der Energiewirtschaft zu gehen. Diese Rolle können sie jedoch nur angemessen erfüllen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen. Wir begrüßen, dass im Gesetz die zentralen Regelungen des künftigen intelligenten Messstellenbetriebes gebündelt werden sollen. Aus unserer Sicht besteht jedoch an zentralen Stellen noch dringender Anpassungsbedarf. Die Vorschläge des Wirtschaftsausschuss sind hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir appellieren daher an die Vertreter im Bundesrat, die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses zu unterstützen.“…

VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche:
VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche: Die Stadtwerke stehen bereit …

Mehr Aufwand

Im Gesetzentwurf ist, laut VKU, vorgesehen, dass die Verteilnetzbetreiber, anders als bisher, nicht mehr die Validierung der Daten übernehmen sollen. Damit läge die vollständige Bilanzierung der Daten bei den Übertragungsnetz-betreibern.

Dies, so der VKU in seiner Stellungnahme, führe zu mehr Aufwand beim Datenclearing und zu zusätzlichen Kosten für die neu zu schaffenden IT-Strukturen bei den Übertragungsnetzbetreibern zu Lasten des Verbrauchers.
Der Wirtschaftsausschuss habe- wie der VKU – hier erhebliche Bedenken angemeldet. Reiche macht in der VKU-Erklärung zudem deutlich, dass kommunale Unternehmen von den Bürgern als vertrauensvoll wahrgenommen werden: „Daten sind der Rohstoff der Zukunft – Stadtwerke sind als Akteure vor Ort nah am Kunden, genießen hohes Vertrauen und sind damit die richtigen Partner, um verantwortungsvoll mit den zukünftig hochaufgelösten Verbrauchsdaten der Kunden umzugehen. Dazu benötigen sie aber die gleiche Datenqualität wie die Übertragungsnetzbetreiber – Restriktionen beim Datenzugriff für die Verteilnetzbetreiber darf es hier nicht geben.“

Nicht mehr Bürokratie

Keine Transparenz bei den Netzentgelten
Kosten bei Überlandnetzbetreibern gehen zu Lasten des Verbrauchers …

Aus Sicht des VKU sollte auch darauf geachtet werden, dass die Regelungen nicht zu mehr Bürokratie führen. Der VKU habe hierfür in seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge für schlanke Lösungen gemacht, um die in der Praxis etablierten Vertragsverhältnisse zu nutzen und mit geringem Aufwand um die neuen Aufgaben zu erweitern. Aus Sicht des Verbandes muss der Messstellenbetreiber auch weiterhin immer die Möglichkeit haben, die Entgelte für den intelligenten Messstellenbetrieb über diese Rahmenverträge mit Lieferanten abrechnen zu können. Diese Option ist, so der VKU, in der Kabinettsfassung nicht eindeutig und verbindlich genug geklärt.

Schließlich sei es zentral wichtig, dass der Rollout der intelligenten Systeme wirtschaftlich bleibt. Aus Sicht des VKU müssen Preisobergrenzen der intelligenten Messsysteme als Netto-Werte ansetzbar sein und nicht wie vorgesehen als Brutto-Werte. Zumindest sollte dies für den Bereich der gewerblichen Kunden gelten.