04.03.15 VKUAm aktuellen Entwurf der Ladesäulenver-ordnung, der in dieser Woche in den Ausschüssen des Bundesrates debattiert wird, übt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in zwei wesentlichen Punkte starke Kritik. Der Verband fordert wesentliche Nachbesserungen am Verordnungsentwurf.

Die wirtschaftliche Situation öffentlicher Ladesäulen werde durch zusätzliche Kosten und mehr Bürokratie weiter strapaziert, heißt es in einer heute, 10 Februar, veröffentlichten Erklärung des Verbandes dazu. Als zweiten Kritikpunkt sieht der VKU die Definition für „öffentlich zugängliche“ Ladepunkte, wonach jeder Ladepunkt auf öffentlichem oder privatem Grund, der sich nicht baulich durch Schranken oder ähnliche Einrichtungen vom übrigen Straßenland abtrennen lässt, als öffentlich zugänglich gelten soll.

Bremsen für den Ausbau

Solche Regelungen könnten sich aus Verbandssicht als Bremse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur erweisen, weil potenzielle Investoren aufgrund zu hoher bürokratischer und finanzieller Hürden keine Angebote schaffen würden.

Zweitens könnten sie nicht abschätzen, welche Regelungen in Zukunft noch auf die Betreiber „öffentlich zugänglicher“ Ladepunkte zukommen könnten. Immerhin stehe ja noch der zweite Teil der Umsetzung der europäischen Richtlinie über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFI-Richtlinie) an, in dem es um den Zugang und die Authentifizierung an öffentlich zugänglichen Ladepunkten gehe.

10.02.16 Ladesäule RWE
Die Investitionszurückhaltung wird auch aus VKU-Sicht durch eine aktuelle VKU- Umfrage belegt, nach der die Planungen der Unternehmen für den Zubau an Ladeinfrastrukturen weiter zurückgegangen sind. Beispielsweise betragen die Planzahlen für öffentliche Ladesäulen im Vergleich zur Vorjahresumfrage nur noch ein gutes Drittel.

Für die kommenden Ausschussberatungen und die Plenarsitzung des Bundesrats am 26. Februar fordern die kommunalen Unternehmen wesentliche Nachbesserungen am Verordnungsentwurf.

Es bestehe kein nachvollziehbarer sachlicher Grund, nichtkommerzielle und private Ladepunkte (auf privatem Grund und Boden) zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten zu erklären. Ausbauerfolge, die letztlich nur auf dem Papier erzielt werden, helfen niemandem weiter.

Insofern muss die Definition für „öffentlich zugänglich“ auf das in der AFI-Richtlinie vorgesehene Niveau abgesenkt werden. Danach sind nur solche Ladepunkte öffentlich zugänglich, zu denen jeder Unionsbürger nicht diskriminierend Zugang hat. Außerdem fordert der VKU eine breite Beteiligung der kommunalen Ebene für die weitere Umsetzung der AFI- Richtlinie. Der Gesetzgeber muss insbesondere die Rolle der Stadtwerke und der Kommunalverwaltungen angemessen berücksichtigen, fordert der Verband. Nach der VKU-Umfrage sind sie in den Städten und Gemeinden in immerhin 90 Prozent der Fälle dafür zuständig, die Elektromobilität operativ zu entwickeln.