Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wird aktuell vorgeworfen er bremse mit seinem jetzt bekannt gewordenen Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuer-

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: Seine Zustimmung fehtl noch ...
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: Behinderft er den Ausbau von Solarstrom …?

gesetzes den von der Bundesregierung geforderten Ausbau von Solarstrom und behindere damit das Gelingen der Energiewende. Von vielen Seiten hagelte es bereits Proteste. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) schoss eine volle Breitseite gegen den Entwurf ab. (Wir berichteten, s. unten)

Der Entwurf von Schäubles Fachleuten im Bundesfinanzministerium (BMF) sieht vor, dass der, der sich jährlich mit mehr als 20 Megawattstunden pro Jahr selbst erzeugtem Strom, ob durch Wind oder Sonne, selbst versorgt, Stromsteuer entrichten muss, exakt 2,05 Cent je verbrauchter Kilowattstunde. Einfamilienhausbesitzer bleiben hier automatisch außen vor. Sie kommen höchstens auf drei bis vier Megawattstunden jährlich.

Die Mehrfamilienhausbesitzer,

die ihre Mieter mit Strom aus Erneuerbaren Energien versorgen, und den zu viele erzeugten Strom ins Netz einspeisen und dafür mit den üblichen Fördersätzen entlohnt werden,  würden von Schäubles Direktschuss getroffen.

Der von den in der Regel von größeren Solaranlagen auf den Dächern der Häuser erzeugte Strom den die Vermieter an ihre Mieter zu günstigeren preisen verkaufen, soll besteuert werden, auf ihn trifft Schäubles Steuermodell.

Die Erneuebaren machen's möglich ...
Der Ausbau des Solarstroms würde behindert …

Innerhalb der Koalition ist Schäubles Steuer-Modell  umstritten. Befürchtungen werden geäußert die Ausbauziele der Energiewende könnten verwässert, gebremst oder sogar ausgebremst werden.

Der Finanzminister verweist …

dagegen auf Vorgaben aus Brüssel die er einzuhalten und umzusetzen  habe.

Schäubles Steuerabsichten sind aber  nicht nur in die Zukunft gerichtet, auch rückwirkend  sollen sie ihre Wirkung entfalten, also auch für die bereits errichteten Anlagen gelten. Auch ist die Grenze, erst ab 20 Megawattstunden den Steuerhammer zuschlagen zu lassen, keine absolute Grenze. Werden mehr als 20 Megawatt erzeugt und an Mieter verkauft oder der nicht verbrauchte Strom ins Netz eingespeist, wird die gesamte Strommenge besteuert. Die Steuer wäre die zweite Belastung auf Strom aus erneuerbaren Energien. Seit 2014 wird auf den selbst verbrauchten Strom bereits die Ökostrom-Umlage erhoben.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: VKU bläst Breitseite gegen Stromsteuergesetz