Kanzlerin Angela Merkel in einem Elektroauto auf der IAA, Sept.15
Kanzlerin Angela Merkel in einem Elektroauto auf der IAA, Sept.15. Wie wird künftig der getankte Strolm besteuert?

Ein neues Besteuerungskonzept erarbeiten die Fachbeamten aus Wolfgang Schäubles Bundesfinanzministerium (BMF) auch für einen anderen Energieträger, der im Verkehrssektor eine Rolle spielt: Erdgas und Flüssiggas. Das für getankten Strom ist ebenfalls in Vorbereitung. 

Unter dem Stichpunkt A. Problem und Ziel des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes heißt es: „Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft.

Danach wird darauf hingewiesen,dass  „derzeit … komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland

Auch der LNG-Einsatz ials Kraftstoff wurde Ende der Neunziger heftig diskutiert und auch schon verifiziert ;Titelbild U&E Juni 1999
Auch der LNG-Einsatz ials Kraftstoff wurde Ende der Neunziger heftig diskutiert und auch schon verifiziert ;Titelbild U&E Juni 1999

energiesteuerlich begünstigt“ sind, jedoch laufe diese Begünstigung Ende des Jahres 2018 aus. „Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen“, heißt weiter im Vortext.  Da die Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff grundsätzlich fortgeführt werden solle, habe der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff einschließlich einer validen Gegenfinanzierung vorzulegen. Der Gesetzentwurf diene der Umsetzungdieses Auftrages und sehe eine Anpassung der bisherigen Rechtslage vor.

25.03.16 Pfeil für Text Der Entwurf des BMF…

sieht im Wesentlichen vor, die Steuerbegünstigungen für Flüssiggas (LPG) und Erdgas (CNG) fortzuführen. So sollen die Steuerermäßigungen über das Jahr 2018 hinaus verlängert werden.

„Eine zeitlich unbegrenzte Förderung wird jedoch nicht gewährt, auch wird sie nicht mehr über den gesamten Zeitraum in voller Höhe erfolgen, wobei zwischen LPG und CNG differenziert wird. Die Steuerbegünstigung für LPG wird verlängert –allerdings abschmelzend ab 2019 und befristet auf drei Jahre. Die Steuerbegünstigung für CNG wird hingegen auf volle sechs Jahre bis Ende 2024 erstreckt, kalendarisch abschmelzend ab 2022“, heißt es im Entwurfstext.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Dena: Steuerermäßigung für Erdgasautos verlängern