06.07.16 Logo VerbraucherzentraleIn einem gemeinsamen Brief an die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben gestern der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor weiteren Änderungen an der Novelle der Anreizregulierungsverordnung gewarnt, die für die Verbraucher Mehrkosten in Milliardenhöhe bedeuten würden. Am kommenden Freitag steht die Novelle der Anreizregulierungsverordnung auf der Tagesordnung des Bundesrates.

In ihrem Schreiben weisen sie daraufhin die Novellierung der Anreizregulierung solle dem Zweck dienen, notwendige Investitionen in die Verteilnetzinfrastruktur zu ermöglichen und die Kosten für die Verbraucher zu begrenzen. „Leider müssen wir feststellen, dass der in langen Verhandlungen mit den 17.11.15 bne-logoBundesländern sowie Vertretern der Verteilnetzbetreiber erarbeitete und von der Bundesregierung am 1. Juni verabschiedete Kompromiss ohne sachliche Begründung nun noch einmal zu Lasten der Energiekunden verändert werden soll“, bklagen die Verbände in ihrem Schreiben.

25.03.16 Pfeil für TextMit dem jährlichen Kapitalkostenabgleich

wurde eine zentrale Forderung der Verteilnetzbetreiber erfüllt, eine zeitlich schnellere Anerkennung von Investitionen umzusetzen. Gleichzeitig sehe der Beschluss für die vom Wegfall des Sockeleffektes betroffenen Investitionen einen Übergangszeitraum bis zum Jahr 2023 vor.

Angesichts dieses für die Verteilnetzbetreiber mehr als akzeptablen Ergebnisses sei es nicht nachvollziehbar, warum der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates nun weitere Veränderungen fordere, die die Energiekunden nach Angaben der Bundesnetz-agentur zusätzliche 3,5 Milliarden Euro kosten werde.

Robert Busch(r.): Der bne hat sich
Robert Busch(r.): Den Vorschlägen des Wirtschaftsausschusses nicht zustimmen …

So gebe es laut Bundesnetzagentur kein sachliches Argument dafür, den Übergangszeitraum für den Wegfall des Sockeleffektes um weitere fünf Jahre auf das Jahr 2028 auszuweiten. Der Übergangszeitraum bis 2023 sei mehr als ausreichend, von einer Entwertung der bereits getätigten Investitionen könne keinesfalls geredet werden. „Jede weitere Verlängerung dient allein der Gewinnsteigerung der Verteilnetzunternehmen auf Kosten der Energiekunden, die ohnehin seit Jahren von steigenden Netzentgelten betroffen sind“, heißt es wörtlich in dem Brief.

25.03.16 Pfeil für TextSehr kritisch sei zudem

die Forderung des Wirtschaftsausschusses, Pflichtparameter beim Effizienzvergleich (wie etwa die Leitungs-länge) festzuschreiben. Im Ergebnis würden dann vor allem Investitionen in teure Leitungen belohnt und nicht in innovative und kostengünstige Netztechnik.

Dies stehe dem Ziel eines effizienten und intelligenten Ausbaus derVerteilernetze diametral entgegen.

„Sehr geehrte Damen und Herren“, heißt es in dem Schreiben an die Zuständigen in den Bundesländern, „die Energiekunden in Deutschland sind pro Jahr bereits mit Netzentgelten beim Strom von über 18 Milliarden Eurobelastet. Diese Belastung mit Entgelten darf angesichts der ohnehin schon hohen Energiewendekosten nicht durch einseitige und unbegründete Forderungen ausgeweitet werden. Wir bitten Sie daher, den Vorschlägen des Wirtschaftsaus-schusses nicht zuzustimmen.“