Die Schweizer entscheiden am 27.November, ob Atomkraftwerke nach 45 Jahren abgeschaltet werden müssen. Das verlangt die Atomausstiegsinitiative der 03.03.16 Beznau-PlakatGrünen von 2011. Sie rechnen mit einem knappen Ja für den Ausstieg. Das Bundesamt für Energie (BFE) der Schweiz nimmt dies zum Anlass morgen, Dienstag 06.September, die international  tätigen Journalisten zu einem Hintergrundgespräch einzuladen.

In dem Antrag  der GRÜNEN der Schweiz wird gefordert, dass alle AKW spätestens nach 45 Betriebsjahren stillgelegt werden. Danach müsste Beznau I ein Jahr nach Annahme der Initiative vom Netz gehen. Im Stahl des Reaktordruckbehälters Anomalien festgestellt worden waren. Beznau II und Mühleberg 2017, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029. Der Bundesrat geht aber dagegen aufgrund einer angenommenen Laufzeit von 50 Jahren von folgenden Terminen aus: Beznau I 2019, Beznau II und Mühleberg 2022, Gösgen 2029 und Leibstadt im Jahr 2034. Rund 40 Prozent des in der Schweiz produzierten Stroms  wird durch Atommeiler erzeugt. Im europäischen Vergleich weisen nur Frankreich (75%), Belgien (51%), die Slowakei (54%) und Ungarn (46%) einen höheren Anteil an Kernenergie im Strommix auf als die Schweiz.

25.03.16 Pfeil für TextBis Ende 2018  muss

der international tätige Schweizer  Atomkonzern  Axpo, er gehört zu 100 Prozent neun Schweizer Kantonen,  „das heisst dem Volk“, berichtet swiss nuclear, nachweisen, dass seine Anlagen Druckerdbebensicher sind. Die Axpo will Beznau I und II bis gegen 2030 am Netz lassen und ist sicher, dass sie die Bedingungen erfüllen wird.

Die Grünen hatten das Volksbegehren nach der Atomkatastrophe von Fukushima lanciert. Die Gegner der Initiative  warnen vor Entschädigungsforderungen der AKW-Betreiber, wenn die AKW wegen neuer Regeln vorzeitig ausser Betrieb gehen müssten. Eine Diskussion die man auch in Deutschland zur Genüge kennt.

25.03.16 Pfeil für TextDie   Eidgenössischen Räte 

… haben zumindest im Gesetz verankert, dass in der Schweiz keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden sollen. Wann die heutigen AKW vom Netz gehen, war bisher offen. Ab vierzig Jahren sollten AKW-Betreiber ein Langzeitbetriebskonzept für die jeweils nächsten zehn Jahre vorlegen müssen.

Gewünscht hatte dies die Atomaufsichtsbehörde ENSI. Der Ständerat wollte aber nichts davon wissen. In neuer Zusammensetzung nach den Wahlen beschloss aber dann auch der Nationalrat, sowohl auf eine Laufzeitbeschränkung als auch auf das Langzeitbetriebskonzept zu verzichten. Harte Positionen treffen am 27.Nomvember mit dem Volksentscheid aufeinander.