Das Bundeskabinett gestern auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen

So fing es mit den Milliardenzahlen mal an ...
So fing es mit den Milliardenzahlen mal an …

Entsorgung verabschiedet. Damit sollen  die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieaus-stiegs (KFK) umgesetzt werden.

„Wir klären damit die Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Schritt und erklärte weiter:  „Wir stellen sicher, dass die Finanzierung für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig gewährleistet wird, ohne dass die Kosten einseitig auf die Gesellschaft übertragen werden und ohne die wirtschaftliche Situation der Betreiber zu gefährden.“

Der Gesetzentwurf setzt, laut Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) die Empfehlungen der KFK um und teile die Verantwortung zwischen Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund auf. Die Betreiber der Kernkraftwerke bleiben demnach für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig.

25.03.16 Pfeil für TextDer Bund werde künftig die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten, heißt es in der Erklärung des BMWI.

Die Betreiber werden demnach dem Bund die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung zur Verfügung stellen. Diese sollen in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen werden.

Ob es bei den jetzigen Finanzkalkulationen bleibt ... wohl eher nicht!
Ob es bei den jetzigen Finanzkalkulationen bleibt … wohl eher nicht!

Der Fonds ist als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert. Er vereinnahmt die Mittel, legt sie an und zahlt sie aus. Die Betreiber werden verpflichtet, einen auf den im Gesetz vorgesehenen Zahlungsstichtag anzupassenden Betrag von 17,389 Milliarden Euro in den Fonds einzuzahlen. Gegen die Zahlung eines zusätzlichen Risikozuschlages von 35,47 Prozent können die Betreiber ihre Verpflichtung zur Zahlung eines gegebenenfalls erforderlichen Nachschusses an den Fonds beenden.

25.03.16 Pfeil für TextDieser Risikozuschlag deckt die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden Kosten- und Zinsrisiken ab.

Die Einzahlung in den Fonds besteht also aus, laut Erklärung des BMWI,  dem Grundbetrag in Höhe von insgesamt 17,389 Milliarden Euro und dem Risikoaufschlag in Höhe von insgesamt 6,167 Milliarden Euro, also einem Gesamtbetrag in Höhe von 23,556 Milliarden Euro.