Das Bundeskabinett hat gestern, Mittwoch 19.Oktober, auch  die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und zur Eigenversorgung im Erneuerbare-

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:  ...
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:  Eu-Vorgaben gesetzlich umgesetzt…

Energien-Gesetz (EEG) angepasst und damit, so die Erklärung des Bundeswirtschafts-ministeriums (BMWI) dazu die Ende August mit der EU-Kommission erzielte Verständigung zu beihilferechtlichen Fragen gesetzlich umgesetzt.

Mit dem Beschluss des Kabinetts erklärt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel „…setzen wir bei der Kraft-Wärme-Kopplung und den Regelungen zur Eigenversorgung bereits wenige Wochen nach der Verständigung mit der EU-Kommission diese auch gesetzlich um.”

 25.03.16 Pfeil für TextZum Kabinettsbeschluss zur Kraft-Wärmekopplung und Eigenversorgung veröffentlichte das BMWI auch noch Ergänzende Informationen:

Die “Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung” enthält demnach im Kern folgende Punkte:

  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG):

Die KWK-Förderung wird künftig für Anlagen zwischen 1 und 50 MW und für innovative KWK-Systeme ausgeschrieben. Das Gesetz enthält hierzu bereits die ersten Eckpunkte sowie eine Verordnungsermächtigung. Die erforderliche Verordnung zur Umsetzung wird Mitte 2017 erlassen und die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18. Die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG- Umlage wird wie in der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 ausgestaltet: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG hat, wird auch nach dem KWKG entlastet.

  • 25.03.16 Pfeil für TextEigenversorgung:

Im EEG bleibt bei Bestandsanlagen der Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer substanziellen Modernisierung werden Bestandsanlagen dauerhaft um mindestens 80% entlastet, d.h. sie zahlen grundsätzlich höchstens 20% der EEG-Umlage.
Für Neuanlagen ändert sich gegenüber dem EEG 2014 nichts, d.h. die Eigenversorgung wird bei Neuanlagen grundsätzlich mit der vollen EEG-Umlage belastet und reduziert sich bei neuen EE- und hocheffizienten KWK-Anlagen auf 40 % der EEG-Umlage.

Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat abschließend beraten werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.