“Nach fast zwei Jahren Diskussion wird nun endlich ein wichtiger Schritt gemacht, um Rechtssicherheit für KWK-Anlagenbetreiber zu schaffen“, sagte gestern,

Stefan Kapferer: ...
Stefan Kapferer: …

Mittwoch 19.Oktober ,Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptge-schäftsführung, mit Blick auf die Beschlüsse des Bundeskabinetts.

Es sei positiv, dass die Politik zentrale, praxisnahe Empfehlungen der Branche berücksichtigt hat. Besonders wichtig sei es, dass die Bundesregierung noch eingelenkt und die KWK- und speicherfeindlichen Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen hat. „Hierfür hatte sich der BDEW mit Nachdruck eingesetzt”, betonte Stefan Kapferer.

“Das ist die richtige Entscheidung”

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Für Stromspeicher soll laut Gesetzentwurf der Bundesregierung eine ermäßigte KWK-Umlage eingeführt werden.

Hierzu Kapferer: “Das ist die richtige Entscheidung. Je dezentraler das Energiesystem wird, desto wichtiger werden Speicherlösungen.” Die ursprünglich geplante Regelung hätte zu einer drastischen Mehrbelastung von Speichern geführt und Pumpspeicherkraftwerke aus dem Markt gedrängt, meinte der Verbandssprecher.

Der BDEW  begrüßt in seiner Mitteilung zum Kabinettbeschluss zudem, dass die überzogenen Anforderungen an die technische Ausstattung der Anlagen fallen gelassen wurden. „Das wäre an jeder Realität vorbei gegangen und hätte sich negativ auf die

Zwei wichtige Kabinettsbeschlüsse an einem Tag: Da kommt Freude auf ...Kanzleramtschef Peter Altmaier, Kanzlerin Angela Merkel  Bundeswirtschaftsminister Gabriel ...
Zwei wichtige Kabinettsbeschlüsse an einem Tag: Da kommt Freude auf …Kanzleramtschef Peter Altmaier, Kanzlerin Angela Merkel und  Bundeswirtschaftsminister Gabriel (v.r.)…

Kosteneffizienz und den Ausbau der KWK ausgewirkt”, so Kapferer.

Auch die Option, das Ausschreibungs-volumen um 100 auf maximal 300 Megawatt anzuheben, sei positiv. Damit könne nachgesteuert werden, falls sich abzeichne, dass die Ziele für den Ausbau der KWK-Anlagen oder die energie- und klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden, urteilte der Verbandsgeschäftsführer. Mit der KWK-Technologie könnten jährlich vier bis sieben Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, stellt der BDEW in dem Zusammenhang fest.

25.03.16 Pfeil für TextKritik äußert der Verband

… an der kurzen Frist bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen: Die Übergangsregelungen gelten nur bis Ende 2016, anstatt bis zur ersten Ausschreibungsrunde im Winter 2017/18.

Kapferer forderte: “Unsere Unternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit. Zu kurzfristige Änderungen hemmen die Bereitschaft, in die Technologie zu investieren. Das bremst den notwendigen Ausbau der KWK-Anlagen.”

Hintergrund zur KWK-Förderung:
Das Bundeswirtschaftsministerium plant, ab dem Winter 2017/18 die KWK-Förderung für alle neuen oder modernisierten Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und 50 MW auszuschreiben. Es setzt damit Vorgaben der Europäischen Kommission um, die für die beihilferechtliche Genehmigung des KWKG erforderlich sind. Hierfür wird das KWKG 2016 per Änderungsgesetz entsprechend angepasst und 2017 die erforderlichen Verordnungen zur Umsetzung erlassen. Für KWK-Anlagen, die bis Ende 2016 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden und bis zum 31.12.2018 in Betrieb gehen, gilt das bisherige System des KWKG 2016. Sie müssen nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen.

Nach der Beratung im Bundeskabinett schließt sich das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren an. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen bevor   das Gesetz planmäßig am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.