Das Bundeskabinett hat heute, Mittwoch 18. Januar, die Neuordnung der Klärschlammverwertung beschlossen. Damit soll das Recycling von Wertstoffen aus kommunalen Abwässern und Klärschlämmen neu

Kläranlagenablauf, bild vku
Kläranlagenablauf, bild vku

strukturiert werden.In der Verordnung werden der schrittweise Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung und der verpflichtende Einstieg in die Rückgewinnung von Phosphor,der für Düngemittel verwendet werden kann, geregelt

Auf dieser Grundlage können gemäß einem Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks Abwasserbehandlungsanlagen umgerüstet werden, um sie auf das Phosphorrecycling vorzubereiten – ein technisch aufwendiger Prozess, der laut Bundesumweltministerium (BMUB) mehrere Jahre dauern kann.

25.03.16 Pfeil für Text“Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm wird künftig zur Pflicht“, konstatierte Hendricks bei Bekanntgabe des Kabinettbeschlusses.   „Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel ein, hin zu einer ökologisch sinnvollen Nutzung wertvoller Bestandteile des Klärschlammes. Das stärkt die Kreislaufwirtschaft und trägt langfristig zur Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Phosphor bei.”

Auch die richtige Verwertung des Klärschlamms sorgt  am Kabinettstisch für Diskussionen, links Bundesumweltministerin Barbara hendricks
Auch die richtige Verwertung des Klärschlamms sorgt am Kabinettstisch für Diskussionen; links Bundesumweltministerin Barbara Hendricks

Gegenwärtig werden, laut BMUB,  fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne den darin enthaltenen Phosphor wiederzugewinnen. Nur noch etwa ein Drittel der Klärschlämme werden derzeit unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt.

Der Phosphor kann zur Düngung von Pflanzen genutzt werden. Knapp werdende Rohphosphate lassen sich durch das Phosphorrecycling ersetzen. Deutschland ist – wie fast alle anderen EU- Staaten – bei der Versorgung mit Mineraldüngerphosphat vollständig von Importen abhängig. Diese stammen zum größten Teil aus politisch instabilen Regionen. Bei der Abwasserreinigung fallen jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm an.

25.03.16 Pfeil für TextDie Neufassung der Klärschlamm – Verordnung sieht nun vor, dass nach Ablauf angemessener Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss.

Die Verfahrensentwicklung und die Dauer der Genehmigungsverfahren machen aber nach Angaben des BMUB  lange Übergangsfristen sinnvoll. Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor greift dementsprechend gemäß dem Regierungsentwurf daher erst 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten und 15 Jahre nach Inkrafttreten für Anlagen mit einer Größe ab 50.000 Einwohnerwerten.

Die Verordnung gibt keine bestimmte Technologie zur Phosphorrückgewinnung vor, sondern lässt Spielraum für Einsatz oder Entwicklung innovativer Verfahren. Es werde damit möglich sein, Phosphor aus Klärschlammaschen, direkt aus dem anfallenden Schlamm oder dem Abwasser zurück zu gewinnen, heißt es in einer Mitteilung des BMUB dazu.  Ausnahmen bestehen demnach für Klärschlämme mit besonders niedrigen Phosphorgehalten.

Für kleinere Abwasserbehandlungsanlagen, die für weniger als 50.000 Einwohner ausgelegt sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, kommunale Klärschlämme unmittelbar zu Düngezwecken einzusetzen. Für Klärschlamm, der in Zukunft noch bodenbezogen verwertet wird, sollen Regelungen für eine Qualitätssicherung geschaffen werden, die die behördliche Überwachung flankieren soll.

Der Regierungsentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.