Die deutsche Regelung zum landesweiten Aufbau einer benutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge steht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang. Das hat die Europäische Kommission heute Montag, 13 Februar bekannt gegeben. Durch das

Wann kommt es? Automobilindustrie in die Pflicht nehmen...!
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Förderprogramm werde eine tatsächliche Marktlücke geschlossen, ohne dass der Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig beeinträchtigt würde heißt es in einer Mitteilung der Kommission dazu.

„Elektrofahrzeuge können von großem Nutzen für die Gesellschaft sein, weil sie weniger Schadstoffemissionen und Lärmbelastung verursachen. Durch das deutsche Förderprogramm werden Elektrofahrzeuge für Verbraucher und Unternehmen attraktiver. Es sorgt für die kosteneffiziente Bereitstellung der erforderlichen Ladeinfrastruktur und steht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang,“ konstatierte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager

EU: Deutsche Beihilfen abgesegnet ...
EU: Deutsche Beihilfen abgesegnet …

Im Rahmen des Programms werden über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 300 Mio. EUR für die Installation neuer Normal- und Schnellladesäulen sowie für den Ausbau der bestehenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitgestellt.

Die Regelung steht allen Interessenten offen – Unternehmen, Verbrauchern und Behörden –, wobei die Förderung schrittweise im Rahmen eines offenen und transparenten Ausschreibungsverfahrens gewährt werden soll. Der Strom für die Ladeinfrastruktur muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

Die Kommission vertritt die  Auffassung  diese Maßnahme trage erheblich dazu bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen Auftrieb zu verleihen. Damit leiste sie auch einen wichtigen Beitrag  zum Erreichen des gemeinsamen Ziels die Schadstoffemissionen zu

EU-Kommission ..?
EU-Kommission: Elektroautos gefördert ..

senken und die Luftqualität zu verbessern. Außerdem unterstütze die Maßnahme die  Strategie der EU im Hinblick auf die raschere Einführung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor und die angestrebte  Dekarbonisierung.

25.03.16 Pfeil für TextSobald die grundlegende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mithilfe finanzieller Unterstützung aufgebaut sei, dürfte der weitere Ausbau nach Ansicht der Kommission ohne weitere Unterstützung möglich sein. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Fördermaßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften (Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) im Einklang steht, wonach Beihilfen zur Förderung der Entwicklung von im gemeinsamen Interesse liegenden Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.