Energie einsparen bei Gebäuden
Vor rund einer Woche lag der offizieller Entwurf für ein Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung
Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeener-giegesetz – GEG) vor. Gestern, Dienstag 31. Januar , gab es dazu eine Verbändeanhörung im Bundeswirtschaftsministerium. In der Zwischenzeit befand sich der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung, sodass sich dabei noch Änderungen ergeben konnten. Die Verbände BDEW und bne haben sich gestern nun zum Entwurf öffentlich geäußert.
„Ohne Fortschritte im Gebäudesektor wird es nicht gelingen, die Klimaziele zu erreichen. Dafür ist es entscheidend, dass saubere Wärmelösungen auf Basis von Strom aus erneuerbaren Energien eine Chance bekommen“, fordert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne).
„Das derzeitige Abgaben- und Umlagesystem, das Strom einseitig belastet, ist hier ein großes Hindernis“, kritisiert Busch und fordert: „Die Wettbewerbsnachteile für erneuerbaren Strom im Wärmemarkt müssen daher dringend beseitigt werden; in diese Richtung gehen auch die Vorschläge im Klimaschutzplan 2050 der
Bundesregierung.“
Der bne, so Busch, habe dazu mit seinem Konzept zur Ausweitung der EEG-Umlage auf den fossilen Wärmeenergie-verbrauch bereits einen Vorschlag gemacht und damit eine breite Debatte in Gang gesetzt.
Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung…
… begrüßt in seiner Erklärung zur Anhörung es sei erfreulich, dass die Politik mit dem Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz nun einen weiteren wichtigen Schritt mache, um den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz umzusetzen.
„Seit langem fordern wir, dass ein einheitlicher
Rechtsrahmen geschaffen wird, um die Energieeffizienz im Gebäudesektor weiter zu steigern und die Erneuerbaren besser in den Wärmemarkt zu integrieren“, konstatiert Kapferer. Immerhin liege dort ein immenses Potential, um CO2 einzusparen, brach.
Die geplante Zusammenführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist, laut Kapferer, hierfür eine wichtige Maßnahme. „Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Regelungen für den Gebäudesektor systematisch vereinheitlicht und dadurch vereinfacht werden“, stellt der Verbands-Geschäftsführer fest.
Diese Chance werde aber im aktuellen Gesetzentwurf noch nicht genutzt, so Kapferer weiter und es fehlten auch Regelungen, um Fernwärme oder erneuerbare Energieträger wie Bio-Erdgas in die Quartiersversorgung zu integrieren.
Einige Regelungen wären für die künftig wichtiger werdende Sektorkopplung sogar kontraproduktiv, da sie Strom aus Erneuerbaren den Zugang zum Wärmemarkt erschweren würden. „Diese Schwachstellen sollten dringend behoben werden,”appelliert Kapferer.
Hintergrund Auszug aus BDEW statement :
Am 23. Januar 2017 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) vorgelegt. Darin werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) / Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt. Anlass ist insbesondere die europäische Gebäudeeffizienz-Richtlinie, die die Einführung des Niedrigstenergie-Gebäudestandards schrittweise ab 2019 fordert. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am 15. Februar vom Bundeskabinett verabschiedet und geht dann ins parlamentarische Verfahren. Das Gesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
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