Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer :  ...an der Klage gegen Deutschland festzuhalten  ...
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer : …ein fauler Kompromiss…

“Es ist enttäuschend, dass die Politik ganz offensichtlich die Anliegen der Landwirtschaft über den Schutz unseres Grundwassers stellt“, beklagte sich am Freitag, 10. März,  Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der am selben Tag im Bundesrat verabschiedete Novelle des Düngegesetzes. Das sei  ein fauler Kompromiss mit zahlreichen offenen Flanken, so Weyand.  Ein wirksamer Schutz unserer Böden und Gewässer sei damit jedenfalls nicht möglich konstatierte der Verbandschef.
Die Vorgaben zur Düngebilanzierung sehen, laut BDEW,  so viele Ausnahmen vor, dass voraussichtlich über die Hälfte aller Landwirtschaftsbetriebe Deutschlands nicht erfasst werde. Niemand könne dann kontrollieren, wie viel Dünger in einen Betrieb hinein und wie viel hinaus gehe. Das käme einem Freibrief gleich. Angesichts der hohen Nitratverschmutzung der Böden und

Ihr Bild taucht jetzt immer mehr in der öffentlichen debatte über die Landwirtschaft auf. Deshalb ihre unausgesprochene Frage:Mache ich oder machen andere so viel Scheiß ...?   Auch!!!Karik. U+E
Ihr Bild taucht jetzt immer mehr in der öffentlichen debatte über die Landwirtschaft auf. Deshalb ihre unausgesprochene Frage:Mache ich oder machen andere so viel Scheiß …? Auch!!!Karik. U+E

Gewässer in einigen Regionen Deutschlands sei jede Ausnahme Raubbau an unserer Umwelt.

Wenn die Politik es ernst mit dem Gewässerschutz meint, muss sie strikte Regeln einführen, fordert der BDEW  und erläutert was damit gemeint ist:

25.03.16 Pfeil für Text Alle landwirtschaftlichen Betriebe müssen ihre Stoffströme in der Düngebilanzierung offenlegen.

25.03.16 Pfeil für TextZudem muss in der Düngeverordnung die geplante Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche ausnahmslos für alle stickstoffhaltigen Dünger gelten.

25.03.16 Pfeil für TextSobald an einem Standort der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser überschritten wird, muss ein sofortiger Düngestopp erfolgen.

“Es ist fraglich, ob Deutschland mit diesem halbherzigen Gesetz in Brüssel überhaupt durchkommt“, höhnt  Verbandsgeschäftsführer Weyand.  „Solange die EU-Nitratrichtlinie nicht vollständig umgesetzt und eine Verbesserung der Gewässerqualität sichergestellt ist, sollte die Europäische Kommission an ihrer Klage festhalten. Wenn jetzt nicht die Leitplanken für einen nachhaltigen Gewässerschutz gestellt werden, geht das zu Lasten aller nachfolgenden Generationen”, so Weyand.