Der Bundestag hat sich gestern, Donnerstag 23. März,  in erster Lesung mit dem Netzentgelt-Modernisierungsgesetz (NEMoG) auseinandergesetzt. Mit diesem Gesetz plant die Bundesregierung, die sogenannten vermiedenen

Strom
Nicht geeignet den Herausforderungen zu entsprechen …

Netznutzungs-entgelte (vNNE – Erläuterung s. unten) schrittweise und ersatzlos abzuschaffen.

25.03.16 Pfeil für TextDer Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisierte paralllel dazu die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen seien aus seiner Sicht  nicht geeignet, den Herausforderungen der Energiewende zu begegnen. Stattdessen sollte eine umfassende Neubewertung der Netzentgeltsystematik in der nächsten Legislaturperiode erfolgen.

Das Gesetz, so der VKU, unterscheide nicht hinreichend zwischen volatilen und steuerbaren Anlagen. Im Gegensatz zu dezentral steuerbaren Anlagen wie KWK-Anlagen speisen volatile Wind- und Solaranlagen nur unregelmäßig in das Stromnetz ein, da ihre 25.11.14 VKUStromproduktion abhängig von der Witterung ist. Volatile Anlagen schlussfolgert der Verband erfordern daher Netzausbau, statt Netznutzung zu vermindern. KWK-Anlagen produzieren Strom auch dann last- und verbrauchsnah, wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht. Durch die Nähe von Erzeugung und Verbrauch vermindern sie effektiv den Ausbaubedarf an Übertragungsnetzen und können Netzkosten langfristig reduzieren.

25.03.16 Pfeil für TextDer vorgesehene Wegfall der vermiedenen Netznutzungsentgelte führt aus Sicht des VKU zu einer Schwächung der klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung, weil das finanzielle Auskommen vieler Anlagen, deren Wirtschaftlichkeit gerade erst durch das KWKG wieder hergestellt worden ist, gefährdet wäre. Dem Klimaschutz würde man damit ein Bärendienst erweisen.

„Wir sind aber zuversichtlich, dass sich der Deutsche Bundestag dem Thema mindestens so gründlich annehmen wird, wie das bereits der Bundesrat getan hat. Dessen Hinweise hat die Bundesregierung jedoch nicht aufgegriffen“, teil der Verband in einer Mitteilung dazu mit.

 

Zum Hintergrund vermiedener Netznutzungsentgelte gibt der VKU folgende Informationen:

Dezentrale Anlagen wie beispielsweise kleinere Fotovoltaik, Wind- oder KWK-Anlagen, speisen ihren produzierten Strom ins Niederspannungs- oder ins Mittelspannungsnetz ein. Sie speisen ihn also nicht wie zentrale Großkraftwerke in das Übertragungsnetz ein, von wo aus der Strom dann in Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetze umtransformiert wird, bis er zum Endkunden kommt. Dadurch entstehen Netzbetreibern geringere Aufwendungen als bei der Einspeisung aus Großkraftwerken.

Vermiedene Netznutzungsentgelte werden sowohl für steuerbare (KWK) als auch volatile Erzeugung (erneuerbare Energien) gewährt. Über die Netzentgelte auf Verteilnetzebene werden sie auf den Endverbraucher umgelegt.

Weil die vermiedenen Netzentgelte von der Höhe der Netzentgelte auf den vorgelagerten Ebenen abhängig sind, steigen die Kosten gerade in den Gebieten, in denen viele Erneuerbare-Energien-Anlagen zugebaut werden. Für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kommen die Entgelte jedoch nicht den Anlagenbetreibern zugute, sondern fließen direkt in den EEG-Umlagetopf. Bei steuerbaren Anlagen, insbesondere KWK-Anlagen, stellen die vermiedenen Netzentgelte einen wichtigen Erlösstrom dar. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung könnte sich bei einzelnen Stadtwerken auf jährliche Fehlbeträge in zweistelliger Millionenhöhe summieren.