Lagezentrum für atomare Notfälle kommt
Deutschland hat nun endlich auch die Notwqenigkeit erkannt: Unter Leitung des Bundesumweltministeriums wird ein radiologischen Lagezentrums eingerichtet, das bei einem überregionalen atomaren Notfall eine
einheitliche Lagebewertung erstellt. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 12. Mai, einem neuen Strahlenschutzgesetz zugestimmt in dem auch diese Neuerung enthalten ist.
Das Strahlenschutzgesetz schaffe zudem die Grundlagen für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes, modernes Notfallmanagementsystem, heißt es in der Mitteilung des Bundesumweltministeriums (BMUB) dazu. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Notfällen im In- und Ausland sind nun in Notfallplänen darzustellen. Der radiologische Notfallschutz wird nun auch auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt.
Die Regelungen zur Optimierung des Notfallschutzes werden bereits in diesem Jahr Gesetzesgültigkeit erhalten. Die anderen Neuregelungen sollen zusammen mit noch zu erarbeitenden konkretisierenden Rechtsverordnungen bis Ende 2018 in Kraft treten.
Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst
Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert, betont das BMUB in seiner Mitteilung dazu.
“Das Strahlenschutzrecht hat große Bedeutung für die menschliche Gesundheit und für viele Lebensbereiche. Das Gesetz bringt zahlreiche Verbesserungen für den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland“,…
... bilanzierte Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks, anlässlich der Zustimmung zum Gesetz durch den Bundesrat.
Ionisierende Strahlung kommt in vielen Bereichen vor, zum Beispiel in der Medizin, in der Industrie oder in der Forschung. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert, so das BMUB in seiner Mitteilung dazu. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung in diesem Zusammenhang allein für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.
Auch der Umgang mit dem radioaktiven Edelgas Radon wird nun, laut BMUB, zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassend geregelt. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Das Gesetz legt nun erstmals auch einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest.
Anders als ein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf und bußbewehrt ist, bildet der Referenzwert den Maßstab für Schutzmaßnahmen, um unterhalb des Wertes zu bleiben.
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