Die Europäische Kommission hat am vergangenen Freitag, 16.Juni,  die Errichtung eines mit 24 Mrd. Euro ausgestatteten Fonds zur Finanzierung der

EU-Kommission: Sie will  bei Nord-Stream 2 kräftig mitverhandeln
EU-Kommission: Sie will bei Nord-Stream 2 kräftig mitverhandeln

kerntechnischen Entsorgung in Deutschland genehmigt. Das hat die Kommission bekannt gegeben.

Deutschland beabsichtigt, die Verpflichtungen in Bezug auf die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente von den Kernkraftwerksbetreibern auf den Bund zu übertragen. Zu diesem Zweck wird ein neuer öffentlich-rechtlicher Fonds errichtet und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet.

Als Gegenleistung für die Befreiung von ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen müssen die Kernkraftwerksbetreiber in Deutschland Barmittel von insgesamt

Milliarden an Verbraucher zurückzahlen  ...
Milliarden an den  Staat …

rund 24,1 Mrd. Euro in den neuen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen. Dieser speist sich aus einem Grundbetrag, der den von den Betreibern bereits für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen entspricht, und einem Risikoaufschlag, mit dem das Risiko künftiger Kostensteigerungen abgedeckt werden soll. –

25.03.16 Pfeil für TextNoch ist aber nicht sicher wie und ob die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verordnete Rückzahlung der Brennelementsteuer in Höhe von rund sechs Mrd Euro plus Zinsen verrechnet wird oder wie es damit weitergeht.

Nach den EU-Verträgen können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix selbst bestimmen und sich dafür entscheiden, in Kerntechnologie zu investieren. Aufgabe der Kommission ist es, dafür zu sorgen, dass die Gewährung öffentlicher Mittel zur Unterstützung von Unternehmen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften erfolgt, heißt es in der Mitteilung der Kommission.

Die Kommission ist nach eigenen Angaben  bei ihrer Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die Entscheidung Deutschlands zur Übernahme der Haftung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle

Schon immer war die Entsorgung der "atomaren Hinterlassenschaften auch eine .. finanzielle Zeitbombe" Bereits 1989 haben wir , das gedruckte Magazin dunseres Verlages, so getitelt ...Sie droht trotz gemeinsamer Absicht sie zu entschärfen noch immer ...
Schon immer war die Entsorgung der “atomaren Hinterlassenschaften auch eine .. finanzielle Zeitbombe” Bereits 1989 haben wir , das gedruckte Magazin unseres Verlages, so getitelt …Sie droht, trotz gemeinsamer Absicht sie zu entschärfen, auch weiter noch  unkalkulierbar  zu bleiben …

eine staatliche Beihilfe beinhaltet, da die Gesamtkosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind und die geplante Zahlung von rund 24,1 Mrd. Euro Deutschland nicht in vollem Umfang vor Kostenüberschreitungen schützen wird.

25.03.16 Pfeil für TextZwar liegen dem in den neuen öffentlich-rechtlichen Fonds einzuzahlenden Betrag die besten derzeit verfügbaren Kostenschätzungen zugrunde, so die EU, diese Berechnungen seien aber aus verschiedenen Gründen sehr unsicher. Vor allem hat Deutschland demnach noch keinen Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle festgelegt, und es gibt keine vergleichbaren Kosten-Benchmarks für den Bau einer entsprechenden Anlage.

Wichtigstes Ziel der Beihilfemaßnahme sei es, heißt es in der Kommissions-Mitteilung weiter, dafür zu sorgen, dass die öffentliche Hand über die für die Entsorgung radioaktiver Abfälle erforderlichen Mittel verfügt, und diese Mittel auch für den Fall einer Änderung der finanziellen Situation der Kernkraftwerksbetreiber zu sichern. Die Bundesregierung sieht die Maßnahme

Lange Zeit: Nichts sehen- nichts sagen - nichts hören ... wird nun gehandelt?! U&E Print-Cover vor grauen Zeiten
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angesichts ihrer 2011 getroffenen Entscheidung, bis 2022 aus der Stromerzeugung durch Kernkraft auszusteigen, als notwendig an. Ohne die Maßnahme könnte Deutschland im Falle finanzieller Schwierigkeiten der Kernkraftwerksbetreiber gezwungen sein, die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in vollem Umfang zu tragen.

25.03.16 Pfeil für TextDie Kommission befand, dass die gewährte Unterstützung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgeht, und dass die durch sie hervorgerufenen Wettbewerbsverfälschungen begrenzt sind.