Stefan Kapferer: Seit langem fordern wir...
Stefan Kapferer: Seit langem fordern wir…

Die Bundesnetzagentur hat gestern, 31. Mai, bestätigt, dass für eine Stabilität in den Stromnetzen dringend die neuen   Nord-Süd-Stromtrassen benötigt werden. Sie nennt das den Bedarf für Netzstabilitätsanlagen in Süddeutschland. 

“Die … Bestätigung des zusätzlichen Reservebedarfs“,  kommentierte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW- Hauptgeschäftsführung, die Mitteilung der Netzagentur,
„zeigt, wie sehr wir beim dringend notwendigen Netzausbau hinterherhinken. Dass laut Bundesnetzagentur ein hohes 21.04.15 logo BDEWSicherheitsniveau der Stromversorgung nur mit einer weiteren Reserve gewährleistet ist, illustriert in übergroßer Deutlichkeit, wie dringend wir die neuen Nord-Süd-Stromtrassen brauchen. Sie sind unverzichtbar für die Energiewende. Es wäre deshalb brandgefährlich, den Netzausbau in Frage zu stellen.

Strom- wie sehr wir
Strom- wie sehr wir beim Netzausbau hinterherhinken …

Der Bau der erforderlichen Netzstabilitäts-anlagen sollte, laut Kapferer,  über ein technologieoffen ausgestaltetes Ausschreibungs-verfahren organisiert werden. Dies habe der BDEW-Vorstand bereits im Frühjahr dieses Jahres gefordert. „Grundsätzlich darf der Einsatz dieser Anlagen nur eine absolute Notfallmaßnahme sein, um einer Gefährdung der Sicherheit der Stromversorgung entgegenzuwirken,” konstatierte der BDEW-Sprecher.

Die Bundesnetzagentur hatte gestern bekanntgegeben, sie habe einen Bedarf an Anlagen als besondere netztechnische Betriebsmittel in Süddeutschland in Höhe von 1,2 Gigawatt festgestellt.

Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn
Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn

Die Agentur halte einen Neubau solcher Anlagen für angezeigt, um ein hohes Sicherheitsniveau im Netzbetrieb erhalten zu können. Durch diese besonderen netztechnischen Betriebsmittel in den süddeutschen Bundesländern werde die Zuverlässigkeit der Stromversorgung in ganz Deutschland gestärkt.

Bedarf bestätigt

Die Bundesnetzagentur hatte zuvor die Bedarfsermittlung der Übertragungsnetzbetreiber vom Februar 2017 überprüft, in der diese eine Vorhaltung von „etwa 2 Gigawatt“ für sinnvoll erachtet hatten. Solche Anlagen zur Netzstabilisierung, so die Einschätzung der Agentur, sind erforderlich, um den besonderen Herausforderungen vor Fertigstellung der großen Gleichstromtrassen zu begegnen.

Die Anlagen dürfen  danach nicht am Strommarkt eingesetzt werden. Sie dienten nicht dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage.

Die Bundesnetzagentur hat, wie sie bekannt gab, einen Bedarf in Höhe von 1,2 Gigawatt bestätigt. Die quantitativen Unterschiede zu den Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber beruhen – laut Agentur – nicht auf grundsätzlichen Differenzen, sondern auf modelltechnischen Korrekturen.