Strompreise erst 2023 einheitlicher
Der Bundestag hat am vergangenen Freitag, 30. Juni, das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz – NEMOG) beschlossen. /Wir berichteten, s. unten)
Bundeswirtschafts-ministerin Brigitte Zypries kommentierte „den Erfolg“ so: „Wer die Energiewende will, braucht zügigen Netzausbau….
…Für die Akzeptanz dieses Projekts ist eine faire Verteilung der Kosten auf alle Schultern entscheidend. Deshalb verringern wir künftig regionale Unterschiede bei den Netzentgelten, in dem wir die Kostenbelastungen aus vermiedenen Netzentgelten schrittweise abschmelzen und die Netzentgelte für Übertragungsnetze schrittweise vereinheitlichen“, so die Ministerin in ihrer Stellungnahme. Zypries begrüßte ausdrücklich, „ … dass hier eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist.“
Die Übertragungsnetzentgelte sollen nun bundesweit stufenweise angeglichen werden. Zur Umsetzung enthält das Gesetz dazu eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Die soll in fünf Stufen erfolgen, beginnend am 1. Januar 2019. Erst ab 1. Januar 2023 sind die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland dann gleich hoch. Derzeit machen die Übertragungsnetzkosten etwa ein Viertel der Gesamtkosten der Stromnetze aus.
In einem nächsten Schritt wird sich nun der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzgebungsvorhaben befassen (nicht BR-zustimmungspflichtig). Das Gesetz soll im Spätsommer 2017 in Kraft treten.
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