Der  Bundesrat hat am vergangenen Freitag die geänderte Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) verabschiedet. rp_02.11.15-Erdgas-300x200.jpgDamit werden nun die verschiedenen Gasmarktgebiete in Deutschland zusammen gelegt. Für den Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt dessen Geschäftsführer Robert Busch den Beschluss:

 „Als bne haben wir uns schon lange für die Zusammenlegung der Gasmarktgebiete ausgesprochen und dies etwa im Verfahren zur Änderung der GasNZV deutlich gemacht.“  Nach Ansicht des bne steigt  in einem vereinten Gasmarktgebiet  sowohl das Handelsvolumen als auch die Liquidität. „Händler und Lieferanten müssen nicht mehr parallel zwei Portfolien betreuen, was die Prozesse vereinfacht“, stelllt Busch weiter fest.

Nach Ansicht des Verbandes lassen sich so auch Kosten sparen, etwa über die bundesweite Regelenergiebeschaffung anstelle der bisher marktgebietsbezogenen.

Auch für die derzeit laufende Umstellung von L- auf H-Gas seien Vorteile zu erwarten, weil Marktgebietsüberlappungen wegfallen und Planungsbeschränkungen durch die bisherigen Marktgebietsgrenzen verschwinden.

Die Vorteile eines gemeinsamen Marktgebietes sollten aber möglichst bald  wirksam werden, fordert der bne und  nicht erst 2022. Weiter erklärt bne-Busch: „Aus unserer Sicht kann eine Zusammenlegung bereits bis zum 1. April 2020 erfolgen.“