Die Energieberatung des Bundes für Wohneigentümer („Energieberatung für Wohngebäude“) und für mittelständische Unternehmen („ Energieberatung Mittelstand“)  wird ausgeweitet, hat das  Bundeswirtschaftsministerium  am Mittwoch, 08. November, bekannt gegeben. Das bedeutet, dass für Verbraucher/innen künftig ein grösserer Kreis an qualifizierten Energieberatern zur Verfügung stehen soll. Das BMWI

Ein gutes, energetisch gestyltes Dach über dem Kopf …

hat hierzu demnach die Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater so geändert, dass künftig qualifizierte Fachleute aus allen Branchen beraten können. Voraussetzung ist allerdings laut BMWI:  Sie müssen die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen.

Die Beratung erfolgt aber nach den gleichen Qualitätsmassstäben wie bisher, d. h. die Anforderungen an die Qualifikation der Berater (Aus- und Weiterbildung) sowie die Qualität der Beratung (Beratungsberichte, Stichprobenkontrollen) bleiben unverändert. Energieberater informieren die Verbraucherinnen und Verbraucher objektiv und neutral über mögliche Effizienzmassnahmen und helfen ihnen in der Regel dabei, Potenziale zu erkennen, Geld zu sparen und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

„Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher … noch besser unterstützen, indem diese aus einem deutlich größeren Angebot an qualifizierten Energieberatern wählen können“, so Staatssekretär Rainer Baake zu den Erweiterungen der Massnahmen.

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan wird, laut BMWI,  seit Juli 2017 bereits in der Energieberatung für Wohngebäude ein erster Schritt getan, um die Beratung für die Wohneigentümer attraktiver und individueller auszugestalten.

Mit der  Öffnung der Antragsberechtigten Energieberater sollen nun auch  das Wissen und Können von Fachleuten aus Branchen erschlossen werden, deren grosses Beratungspotenzial bisher ungenutzt blieb.

Für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ (ehemals: Vor-Ort-Beratung) übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser. Bei der „Energieberatung im Mittelstand“ gibt das Bundeswirtschaftsministerium bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten, maximal 6.000 Euro. Die exakte Höhe hängt von den Energiekosten des Unternehmens ab. Bisher zugelassene Energieberater sind in der „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ unter zu finden. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.