Die Richtlinie der EU zum Immissionsschutz  2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft muss

EU-Kommission: Weniger Lärm ..!

grundsätzlich bis heute, Dienstag 19. Dezember, von allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt worden sein. Sie regelt die Immissionsgrenzen von mittelgroßen Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 MW.

Bisher gab es für sie keine einheitlichen europäischen Regelungen. Die Richtlinie sieht allerdings großzügige Übergangsfristen vor: Demnach müssen größere bereits bestehende Anlagen (5 bis 50 MW) die Grenzwerte erst ab 2025 einhalten, kleinere sogar erst ab 2031. Lediglich für Neubauten von mittelgroßen Feuerungsanlagen gelten die Regeln ab sofort. Die Richtlinie wurde bislang erst in sechs EU-Staaten umgesetzt.  Auch in Deutschland wird erst mit einer Umsetzung im kommenden Jahr gerechnet.