“Hochwertiges Trinkwasser ist eine grundlegende Voraussetzung für ein gesundes Leben. Deshalb ist eine strenge Überwachung ganz wichtig, um unnötige Belastungen zu vermeiden” , stellt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe fest und verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass am 09. Januar    die  „Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten ist. Sie beinhaltet eine

Voraussetzung für ein gesundes Leben … ; Hermann Gröhe, bild steffen kugler

umfassende Änderung der bisherigen Trinkwasserverordnung sowie eine geringfügige Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung Es würden aber auch zugleich damit europarechtliche Anpassungen vorgenommen.

Zu den Neuregelungen gehört zum Beispiel, dass Untersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität bei großen Trinkwasser -Versorgern (wie kommunalen oder regionalen öffentlichen Trinkwasserbetrieben) künftig noch besser an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können.

Um den Verbraucherschutz und  – jetzt kommt’s – die „trinkwasserhygienische Sicherheit“ zu stärken, gehen die neuen Regelungen, laut Gröhe, sogar zum Teil über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Hierzu gehört das Einbringungsverbot für Gegenstände und Verfahren in Trinkwasseranlagen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen.

Hier seien besonders die    Breitbandkabel in Trinkwasserrohren erwähnt. Zudem wird die mikrobiologische Sicherheit durch häufigere Untersuchungen auf Enterokokken, insbesondere bei kleinen Anlagen (wie beispielsweise Brunnen von gastronomischen Betrieben), erhöht, heißt es in einer gesonderten Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Außerdem wurde zur Erhöhung des Verbraucherschutzes festgelegt, heißt es da, dass Untersuchungsstellen auffällige Legionellenbefunde in der Trinkwasser-Installation in Gebäuden neuerdings direkt an das Gesundheitsamt zu melden haben.

Weiterhin sieht die geänderte Verordnung klare und neue Informationspflichten für die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen vor, um die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser zu informieren. Für Eigenversorgungsanlagen, das heißt so genannte „private Hausbrunnen“, wurden weitgehende Entlastungen bei den chemischen Kontrolluntersuchungen unter Wahrung der Trinkwasserhygiene eingeführt. Was das im Einzelnen bedeutet wird Umwelt- und Energie-Report noch hinterfragen.