Der Sturm „Friederike“ legte allein  in NRW “1,4 Millionen Kubikmeter Holz als Windwurfschaden  auf rund 5000 ha Waldfläche flach.  Deutschlandweit rechnet der

Hohe Waldschäden durch ein weiteres Sturmtief: Dieses Mal durch  “Friederike”

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit versicherten Schäden von einer Milliarde Euro.  Damit rangiert Sturmtief „Friederike“ auf Platz zwei der kostspieligsten Winterstürme seit zwanzig Jahren. Nur der Sturm „Kyrill“ war im Jahr 2007 mit rund zwei Milliarden Euro noch teurer.

In diesem Winter jagte ein Sturmtief das andere. Im September fegte „Sebastian“ über Deutschland, gefolgt von „Xavier“ und „Herwart“ im Oktober. Anfang Januar ging es dann weiter mit „Burglind“ und schließlich, am 18. Januar, fegte „Friederike“ über Deutschland hinweg.

Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Christina Schulze Föcking konstatierte  nach einer ersten Waldschadensbilanz für  “Friederike” für Nordrhein-Westfalen:. “1,4 Millionen Kubikmeter Holz als  Windwurfschaden auf rund 5000 ha Waldfläche sind ein massiver Schaden…“

“Die Schäden können noch höher ausfallen …”; Schulze Föcking bild Christian Fronczak

Das Zentrum des Sturms hatte NRW auf einer Linie nördlich Duisburg/Dortmund/Kassel getroffen. Dadurch fielen die Auswirkungen für die Waldflächen in Nordrhein-Westfalen nach Regionen sehr unterschiedlich aus.

“Die Beseitigung dieser Gefahrenbäume und die Wiederherstellung der Funktion der Infrastruktur haben jetzt Vorrang“, so  Schulze Föcking und prognostiziert: „Da noch nicht alle Flächen betreten werden konnten, kann sich die Bilanz der Schäden durchaus noch erhöhen.” Zum Vergleich: Der Sturm Kyrill hatte vor fast genau elf Jahren 15,7 Millionen m³ einen Schaden auf rund 50.000 ha Waldfläche in NRW verursacht.

Die am stärksten vom Sturm betroffene Baumart ist die Fichte. Im Flachland sind auch Kiefernbestände gefallen und gebrochen. Aus Sicherheitsgründen werden viele Waldgebiete in den kommenden Wochen für Spaziergänger gesperrt bleiben. In Teilen des Landes haben die Regionalforstämter das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung mittels ordnungsbehördlicher Verordnungen wegen Gefahr für Leib und Leben untersagt. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in denen Einzelbäume entweder auf den Wegen liegen oder seitlich der Wege destabilisiert sind und jederzeit umfallen können.