Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat aktuelle Zahlen zur Beschäftigung in den Erneuerbaren Energien veröffentlicht. Im Jahr 2016 waren demnach 338.600 Personen im Bereich Erneuerbare beschäftigt – 10.000 mehr als 2015. Fast die Hälfte dieser Beschäftigten arbeitet in der Windbranche (160.200), „ … die damit Beschäftigungstreiber der Energiewirtschaft bleibt“, vermeldet stolz der Bundesverband WindEnergie (BWE). Während auf die Windenergie an Land 133.000 Arbeitsplätze entfallen, sichert die Offshore – Windenergie inzwischen 27.200 Jobs.

Jetzt macht er auch Wind ...; Peter Altmaier, neuer Wirtschaftsminister
Jetzt macht er auch Wind …; Peter Altmaier, neuer Wirtschaftsminister

Der  2016 ablesbare Anstieg der Beschäftigung  korrespondiere mit dem starken Zubau der Windenergie an Land und auf See im deutschen Heimatmarkt und der guten Positionierung deutscher Unternehmen in internationalen Märkten, erklärt der BWE in einer Meldung zur Entwicklung des Windmarktes.  „Damit sich dieser Positivtrend verstetigt und so auch die Transformation unseres Energiesystems auf dem Weg zur Dekarbonisierung bis 2050 absichert, muss die Bundesregierung durch solide gesetzliche Arbeit die Energiewende flankieren“, fordert Hermann Albers, Präsident des BWE. In diesem Zusammenhang sei es erforderlich, jetzt schon das im Koalitionsvertrag definierte 2030-Ziel in Angriff zu nehmen und durch höhere Zubaukorridore zu unterlegen, so Albers weiter. Schon Ende 2018 sollten Zeitplan und Mengengerüst klar sein, wie sich dieses Ziel in überprüfbaren Zwischenschritten  erreichen lassen, fordert der Verband.

Zwar stieg die Beschäftigung im Jahr 2016  sowohl im Bereich der Investitionen (einschließlich Export) als auch im Bereich von Wartung und Betrieb der Anlagen, „…es ist aber zu erwarten, dass die Irritationen aus dem fehlgeleiteten Ausschreibungssystem in 2017 zu einer Delle bei der Beschäftigung führen können.“. Um die positive Entwicklung fortzuführen, fordert der BWE eine schnelle Korrektur des Ausschreibungsdesigns und – wie vom Bundesrat für 2018 gefordert und im Koalitionsvertrag für 2019 und 2020 festgeschrieben – zusätzliches Ausschreibungsvolumen.