Das Bundeskabinett hat gestern den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegten Verordnungsentwurf zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen.

Endlich die Weichen richtig gestellt , Dietmar Woidke, Dritter v. links; Foto Staatslanzlei
Endlich die Weichen richtig gestellt , Dietmar Woidke, Dritter v. links; Foto Staatslanzlei

Die Reaktion darauf erfolgte am selben Tag aus dem Braunkohleland Brandenburg wo Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte. „Endlich kommt die Bundesregierung damit ihrer Verpflichtung aus dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz nach und wir kommen einer gerechteren Verteilung der Netzentgeltkosten langsam näher.“ Brandenburg habe hierfür seit vielen Jahren mit lauter Stimme gekämpft, resümierte  Woidke in Potsdam. „Damit verringert sich endlich der Wettbewerbsnachteil für unsere Wirtschaft und die Ungerechtigkeit für die privaten sowie gewerblichen Stromkunden“, bilanzierte Woidke weiter.

Mit der Verordnung wird eine Verordnungsermächtigung umgesetzt, die im Juli 2017 durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz geschaffen wurde. Die vom  Bundeskabinett beschlossene Verordnung sieht vor, dass die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden. Der Umsetzungsprozess beginnt, wie im Gesetz vorgesehen, ab dem 1. Januar 2019 und soll zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung erfolgt in fünf gleich großen Schritten.

Wie zuvor schon der brandenburgische Ministerpräsident Woidke kommentierte der Parlamentarische

"...ein richiger Schritt..."Thomas Bareiß (rechts) mit seinem Minister Peter Altmaier ...;
“…ein richiger Schritt…”Thomas Bareiß (rechts) mit seinem Minister Peter Altmaier …;

Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Thomas Bareiß: „Die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ist ein richtiger Schritt, der auch im Koalitionsvertrag noch einmal bekräftigt wurde. …und ist damit keine regionale, sondern eine bundesweite Notwendigkeit. Darüber hinaus schafft die schrittweise Angleichung der Netzentgelte für die betroffenen Netzregionen einen abgefederten Übergang und den notwendigen Anpassungsprozess.“

Woidke blickte mit seiner Kommentierung dagegen noch mal zurück und erklärte anklagend: „Mit der bisherigen Regelung wurden die Stromkunden jener Länder bestraft, die Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien sind. Die Kosten für die Übertragungsnetze werden auch künftig weiter steigen.“ Für die Zukunft sieht Woidke nun die Weichen richtig gestellt: „Deshalb ist die heute erreichte Vereinheitlichung für die Zukunft noch bedeutender. Sie sorgt für eine gerechtere Verteilung der energiewendebedingten Netzkosten.“ Woidke rechnet bereits 2019 mit Entlastungen für Brandenburger Haushalte und Unternehmen im Millionenbereich. Die Vereinheitlichung soll in mehreren Stufen erfolgen. Im Jahr 2023 werden damit die Übertragungsnetzentgelte in Deutschland überall gleich sein.

Mit der Verordnung schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, dass die Übertragungsnetzbetreiber im Oktober 2018 ihre Netzentgelte erstmalig für das Jahr 2019 auf Basis der neuen Regelungen veröffentlichen können. In einem ersten Schritt für das Jahr 2019 wird für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt ermittelt.

Die Verordnung wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung übermittelt.