Die Bundesregierung muss die Energiekonzerne und AKW-Betreiber Vattenfall und RWE für entgangene Gewinne im Zuge des Atomausstiegsgesetzes von 2011  entschädigen. Bis zum 30. Juni 2018, hatte das Bundesverfassungsgericht  Anfang Dezember 2016 entschieden, müssen die Regelungen gesetzlich dafür noch festgelegt werden.

Es regnet erneut in die Kassen der AKW-Betreiber ... Karik. U+E, pointer
Es regnet erneut in die Kassen der AKW-Betreiber … Karik. U+E, pointer

„Der an sich zulässigen gesetzlichen Eigentumsausgestaltung fehlt hier die verfassungsrechtlich notwendige Ausgleichsregelung“, kommentierte  Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof seinerzeit  bei der Urteilsverkündung den damaligen Ausstiegsbeschluss des Bundeskabinetts.  Wie sich die Bundesregierung das nun vorstellen ist jetzt durchgesickert.

Das Bundesumweltministerium(BMUB) hat einen Gesetzentwurf intern den beteiligten Ressorts im Kabinett zugeleitet. Der sieht vor,  dass die AKW- Betreiber Vattenfall und RWE mit etwa einer Milliarde Euro dafür zu entschädigen sind, dass sie beim Atomausstieg  2011 benachteiligt worden seien. Im Gegenzug, so ist dem Gesetzentwurf zu entnehmen,  werden die Laufzeiten für Atomkraftwerke nicht verlängert. Das wäre dann, käme es so,  deutlich weniger Geld als jene 19 Milliarden Euro, die die Konzerne ursprünglich gefordert haben. Wann der Entwurf im Kabinett beraten werde, ist  noch offen. Doch der 30. Juni steht schon bald vor der Tür.

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