Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie Energiekonzerne für den Atomausstieg finanziell entschädigen will. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Freitag, 08. Juni, im Bundesrat zwar zum ersten Mal beraten werden.

Bundesrat soll innerhalb von drei Wochen entscheiden ...bild frank bräuer
Bundesrat soll innerhalb von drei Wochen entscheiden …bild frank bräuer

Viel Zeit bleibt der Länderkammer aber nicht, um abschließend über den Gesetzentwurf zu befinden. Statt der sonst vorgesehenen Zeit von sechs Wochen insgesamt wohl nur drei Wochen.

Hintergrund für den geplanten Ausgleich ist, dass im Frühjahr 2011 die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung nach dem Unglück von Fukushima überraschend den Ausstieg aus der Atomenergiegewinnung beschlossen hatte, obwohl sie nur wenige Monate vorher – im Herbst 2010 – noch die Laufzeiten der Meiler verlängert und den Energiekonzernen größere Reststrommengen versprochen hatte. Einige Unternehmen klagten daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil vom Dezember 2016 den Atomausstieg im Grundsatz bestätigt, aber gleichzeitig festgestellt, dass so genannte Randinteressen der Konzerne betroffen sind, die eine finanzielle Entschädigung erfordern. Der Regierungsentwurf will diese höchstrichterlichen Vorgaben nun umsetzen, heißt es in einem Ankündigungstext zur Beratung in der Länderkammer.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Energieunternehmen dafür zu entschädigen, dass sich bestimmte „frustrierte” Investitionen nach dem überraschenden Ausstiegsbeschluss nicht mehr gerechnet haben. Konkret geht es um Investitionen der Konzerne RWE und Vattenfall, die diese

 Sofort abschalten und stilllegen, fordern viele Anti-Atominitiativen schon seit geraumer Zeit
Sofort abschalten und stilllegen, fordern viele Anti-Atominitiativen schon seit geraumer Zeit…

zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die ursprünglich beschlossene Laufzeitverlängerung getätigt haben.

Außerdem sollen sie einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich erhalten, die bis zum endgültigen Ausstieg am 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Atomkraftwerk übertragen werden konnten.
Wieviel Geld die Unternehmen letztlich bekommen, steht erst nach Abschaltung des letzten Atommeilers Ende 2022 fest. Dann kann die zu entschädigende Reststrommenge errechnet werden.

Das geänderte Atomgesetz soll, so plant es die Bundesregierung,  möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. Aus diesem Grund erfolgt die erste Beratung, wie bereits erwähnt,  im Bundesrat auch in verkürzter Frist: Statt der eigentlich vorgesehenen sechs Wochen stehen dem Bundesrat nur knapp drei Wochen zu, um über eine Stellungnahme zu den Regierungsplänen abzustimmen. Parallel zur Länderkammer befasst sich derzeit auch der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.