Niedersachsens Umweltminister Minister Olaf Lies (SPD) und der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages  Prof. Hubert Meyer informierten  die EU-Kommission in der vergangenen Woche über die Fortschritte und den aktuellen Stand bei der Sicherung von Natura 2000-Gebieten in Niedersachsen. Was  hinter dem Begriff  Natura 2000 steckt beschreiben wir weiter unten. (Und lesen Sie zu dem Bericht auch unseren Artikel: Niedersachsen: Droht die nächste EU-Strafe?)

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa

Lies und Meyer haben  nach ihrer Rückkehr aus Brüssel erklärt die Kommission habe keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Umsetzung der FFH- Richtlinie innerhalb der gesetzten Termine erwartet und sich ansonsten alle möglichen rechtlichen Schritte offen hält. Lies wörtlich: „Die Gefahr, hohe Strafen zahlen zu müssen, ist also alles andere als trivial, auch wenn bis zu einer entsprechenden Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof noch einige Zeit vergehen kann.“

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa. Natürliche und Natur nahe Lebensräume und gefährdete wild lebende Tiere und Pflanzen sollen hier geschützt und erhalten werden. Die Europäische Gemeinschaft hat im Mai 1992 einstimmig – also auch mit der Stimme der Bundesrepublik Deutschland – diesen Beschluss für die Verbesserung der gemeinschaftlichen Naturschutzpolitik gefasst. Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt.

Das Kürzel FFH steht für Fauna, Flora, Habitat. Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist: Jeder Mitgliedstaat muss Gebiete benennen, erhalten und gegebenenfalls entwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind. Die Niedersächsische Landesregierung hat derzeit 385 FFH-Gebietsvorschläge gemeldet und zurzeit 71 Europäische Vogelschutzgebiete erklärt. Die ersten FFH-Gebiete hätten im Dezember 2010 bzw. 2013 gesichert sein müssen. Wegen der nicht rechtzeitig erfolgten hoheitlichen Unterschutzstellung der Gebiete, leitete die die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

In 2014 haben das Niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landkreistag eine Zielvereinbarung zur Umsetzung der Natura-2000-Gebietskulisse in Niedersachsen unterzeichnet. Die Zielvereinbarung sieht u.a. vor, die 385 FFH-Gebiete bis Ende 2018 förmlich zu sichern. Die notwendigen Managementmaßnahmen sollen bis 2020 umgesetzt sein. Von den 385 niedersächsischen FFH-Gebieten waren Mitte 2018 bisher 172 Gebiete vollflächig gesichert. Es zeichnet sich ab, dass für 90 FFH-Gebiete die Sicherung erst nach Ende 2018 erfolgen wird.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Niedersachsen: Droht die nächste EU-Strafe?